Zertifizierungsstelle kündigt neue Generation von beA-Karten an

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitet die Umstellung auf eine neue Generation von beA-Karten vor. Damit sei auch ein Tausch der derzeit genutzten beA-Karten verbunden. Die Umstellung soll in mehreren Stufen erfolgen und sei abhängig vom erworbenen Karten-Typ (beA-Karte Basis, beA-Karte Signatur, beA-Karte Mitarbeiter) und der Gültigkeit der sich darauf befindlichen Zertifikate, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

Start der Umstellung im März 2022

Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von maximal fünf Jahren. Voraussichtlich ab Anfang März 2022 sollen an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Rahmen von Neubestellungen ausschließlich die Produkte der neuen Generation ausgegeben werden. Bestellungen für beA-Produkte würden zukünftig zentral über die Homepage der Zertifizierungsstelle zusammengeführt. Im zweiten Schritt werde der notwendige Chipkartentausch angestoßen. Von diesem Tausch seien alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen betroffen, die eine beA-Karte Basis oder eine beA-Karte Signatur besitzen. Der Tausch umfasse ebenfalls diejenigen beA-Karten, die durch die Nachladesignatur zu einer beA-Karte Signatur aufgewertet wurden. Zu einem späteren Zeitpunkt würden auch die beA-Karten der Mitarbeiter getauscht.

Sicherheitstechnische Zulassung des alten Systems endet

Ein Tausch der Chipkarten werde aus mehreren Gründen notwendig: Das Betriebssystem (Starcos 3.5) der noch aktuellen Chipkarten für die beA-Karten (Basis und Signatur) verliere mit dem Ende des Jahres 2022 die sicherheitstechnische Zulassung als Betriebssystem für Karten mit qualifizierten Signaturen. Das mache einen Austausch unabdingbar. Darüber hinaus laufe bei der Mehrzahl der Anwälte und Anwältinnen im Jahr 2022 die Gültigkeit der fortgeschrittenen Zertifikate (AES) zur Anmeldung am beA sowie für die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) ab. Die Zertifizierungsstelle gewährleiste durch den Tausch, dass alle vom Zertifikatsablauf Betroffenen rechtzeitig vor dem Ablauftermin ein neues gültiges Zertifikat erhalten sowie nutzen können.

TÜV geprüftes Verfahren zur Erzeugung einer Fernsignatur

Mit der neuen Kartengeneration will die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer außerdem ein Fernsignaturverfahren zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen einführen. Mit der Fernsignatur würden qualifizierte elektronische Signaturen im Auftrag des Unterzeichners aus der Ferne erzeugt. Das höchstpersönliche qualifizierte Zertifikat befinde sich dann nicht mehr auf der beA-Karte, sondern in der hochsicheren Umgebung der Zertifizierungsstelle. Das zu signierende Dokument verbleibe die ganze Zeit über beim Rechtsanwalt und verlasse dessen Anwender-PC beim Signieren nicht. Das Verfahren zur Erzeugung einer Fernsignatur sei durch die TÜV Informationstechnik GmbH zertifiziert worden.

Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2022.