EuGH bereits mit Klärung der Streitfragen um das Verbot des betäubungslosen Schächtens befasst
Das neue Gesetz tritt am 01.09.2019 im französischsprachigen Teil Belgiens in Kraft. Es sieht vor, dass Tiere nicht mehr ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden dürfen. Begründet wird dies mit dem Tierschutz. Im nördlichen Teil Belgiens, in Flandern, gilt ein ähnliches Gesetz bereits seit Anfang 2019. Schuster sagte, er hoffe, dass der Europäische Gerichtshof das Verbot aufhebe und die Religionsfreiheit in seinem Urteil “angemessen berücksichtigt“. Der EuGH ist mit der Frage befasst, nachdem die jüdische Gemeinschaft in Belgien gegen das bereits geltende Gesetz in Flandern geklagt hatte. Das EuGH-Urteil dürfte in einigen Monaten kommen und Signalwirkung für ganz Europa haben. Das Schlachten ohne Betäubung ist auch in anderen EU-Staaten wie Schweden oder Dänemark verboten. In Deutschland können aus religiösen Gründen Ausnahmen erteilt werden.
Tierschützer halten Reaktion für übertrieben
Auch der Vorsitzende des Europäischen Jüdischen Kongresses, Menachem Margolin, sieht in den belgischen Gesetzen ein verheerendes Signal: “Das ist eine starke Botschaft, dass die jüdische Gemeinschaft nicht wirklich willkommen ist“, so Margolin. Die Gesetze schränkten die Religionsfreiheit ein. Der Vorsitzende der belgischen Tierschutzorganisation Gaia, Michel Vandenbosch, widerspricht. Er betont, dass es nicht um Eingriffe in die Religionsfreiheit gehe, sondern um den Tierschutz. Die Reaktion einiger religiöser Führer sei übertrieben. Die Gesetze seien in demokratischen Prozessen mit großer Mehrheit und Stimmen aus allen Parteien beschlossen worden. “Das ist kein Gesetz, das das rituelle Schlachten verbietet, sondern nur das Schlachten ohne vorherige Betäubung“, sagte Vandenbosch.