Zentrale Steuerung bei Konzern-Insolvenzen

Der Bundestag hat das Insolvenzrecht für Konzerne reformiert. Mit der am Morgen des 10.03.2017 verabschiedeten Neuregelung soll die Abwicklung der Einzelunternehmen eines zahlungsunfähigen Konzerns zentralisiert werden, um die Chance zur Sanierung der Tochterfirmen zu erhöhen. Sämtliche Insolvenzverfahren eines Konzerns können künftig bei einem einzigen Gericht gebündelt werden. Darüber hinaus kann das Insolvenzgericht einen "Verfahrenskoordinator" berufen, um die Einzelverfahren besser aufeinander abzustimmen.

Ende eines ungewöhnlich langen Gesetzgebungsprozesses

Mit dem Parlamentsbeschluss geht ein ungewöhnlich langer Gesetzgebungsprozess zu Ende. Der Gesetzentwurf war noch unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung initiiert und Ende 2013 vom neuen schwarz-roten Kabinett in den Bundestag eingebracht worden. Dort wurde noch drei Jahre lang um Details der komplizierten Materie gerungen, ehe die Reform schließlich verabschiedet werden konnte.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017 (dpa).

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