Der Bundestag hat das Insolvenzrecht für Konzerne reformiert. Mit der am Morgen des 10.03.2017 verabschiedeten Neuregelung soll die Abwicklung der Einzelunternehmen eines zahlungsunfähigen Konzerns zentralisiert werden, um die Chance zur Sanierung der Tochterfirmen zu erhöhen. Sämtliche Insolvenzverfahren eines Konzerns können künftig bei einem einzigen Gericht gebündelt werden. Darüber hinaus kann das Insolvenzgericht einen "Verfahrenskoordinator" berufen, um die Einzelverfahren besser aufeinander abzustimmen.
Ende eines ungewöhnlich langen Gesetzgebungsprozesses
Mit dem Parlamentsbeschluss geht ein ungewöhnlich langer Gesetzgebungsprozess zu Ende. Der Gesetzentwurf war noch unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung initiiert und Ende 2013 vom neuen schwarz-roten Kabinett in den Bundestag eingebracht worden. Dort wurde noch drei Jahre lang um Details der komplizierten Materie gerungen, ehe die Reform schließlich verabschiedet werden konnte.
Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/407) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Gleiches gilt für die Beschlussempfehlung des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hierzu (BT-Drs. 18/11436).
Aus der Datenbank beck-online
Bundesrat übt Kritik an Gesetzentwurf zur leichteren Bewältigung von Konzerninsolvenzen, Meldung vom
14.10.2013,
FD-InsR 2013, 351251
Aus dem Nachrichtenarchiv
Experten fordern in Anhörung zum Gesetzentwurf über Konzerninsolvenzen Nachbesserungen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.04.2014, becklink 1031862
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.08.2013, becklink 1028319