Ermöglichung epidemiologischer Analysen
Gleichzeitig wird das Statistische Bundesamt dadurch verpflichtet, bei einer überdurchschnittlichen Sterblichkeit die Daten zu jedem einzelnen Todesfall für "epidemiologische Analysen" an das Robert Koch-Institut weiterzuleiten. Weiterhin soll mit dem Gesetz eine statistische Lücke in der Bevölkerungsfortschreibung geschlossen werden. Die gegenwärtige Fortschreibung lässt es nicht zu, die Daten über den Bevölkerungsstand nach allen zulässigen Ausprägungen des Geschlechtseintrages zu verarbeiten. Die Grundlage hierzu bietet erstmals der Zensus 2022. Daran anschließend sollen auch Veränderungen, die aus der Änderung des Geschlechtseintrages folgen, erfasst werden können (analog zum "Staatsangehörigkeitswechsel")
Ausweitung der Option des Versetzens in den einstweiligen Ruhestand
Im Gesetz mitgeregelt wird ein weiterer Sachverhalt: Aufgrund der gewachsenen politischen Bedeutung der Fragen der Migration und der Cybersicherheit sollen die Ämter der Leitungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in den Kreis der politischen Beamtinnen und Beamten nach § 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes aufgenommen werden, die jederzeit von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.