Zehn weitere Jahre Roaming ohne zusätzliche Kosten

Das "Roaming zu Inlandspreisen" soll um weitere zehn Jahre verlängert werden. Das sieht ein Vorschlag vor, den das Europäische Parlament am Donnerstag angenommen hat. Nach den neuen Regeln, die auf die Abschaffung der Roamingaufschläge im Jahr 2017 folgen und auf die sich Parlament und Rat im Dezember geeinigt haben, werden Handynutzer weiterhin im EU-Ausland telefonieren können, ohne dass zusätzliche Gebühren zu den bereits im eigenen Land gezahlten anfallen.

Anspruch auf gleiche Qualität und Geschwindigkeit im Ausland

Außerdem hätten die Handynutzer im Ausland Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung wie im Inland, teilt das Parlament mit. Die Roaminganbieter sollen verpflichtet sein, die gleiche Roamingqualität wie im Wohnsitzland anzubieten, wenn dies im Netz des besuchten Landes möglich ist. Hierzu habe das Parlament in den Verhandlungen mit dem Rat eine Bestimmung in den neuen Vorschriften durchgesetzt, die Praktiken verbietet, die die Qualität der Roamingdienste verringern (zum Beispiel durch Umschalten der Verbindung von 4G auf 3G). Das Gesetz muss noch vom Rat formell gebilligt werden, um in Kraft zu treten.

Freier Zugang zu Notdiensten

Reisende und Menschen mit Behinderungen sollen ohne zusätzliche Gebühren Zugang zu Notdiensten haben – sei es per Anruf oder per SMS, einschließlich der Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort. Die Betreiber sollen auch Informationen über die europäische Notrufnummer 112 bereitstellen müssen.

Forderung nach Abschaffung der Aufschläge für Anrufe innerhalb der EU

Während der Gespräche mit den Vertretern der Mitgliedstaaten drängten die Abgeordneten auf ein Ende der Aufschläge für Anrufe innerhalb der EU. Der Unterschied zwischen Roaming-Anrufen und Anrufen innerhalb der EU sei für viele Verbraucher immer noch verwirrend, argumentiert das Parlament. Die Kosten für Anrufe innerhalb der EU seien derzeit auf 19 Cent pro Minute begrenzt. Die Einigung sehe vor, dass die Kommission dies prüft und bewertet, ob eine weitere Senkung dieser Obergrenze erforderlich ist.

Roamingvorleistungsentgelte werden schrittweise gesenkt

Die Roamingvorleistungsentgelte – also der Preis, den sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden andere Netze nutzen – werden laut EU-Parlament ab 2022 auf zwei Euro pro Gigabyte gedeckelt und schrittweise auf einen Euro im Jahr 2027 gesenkt. Wenn die Verbraucher beim Roaming ihre vertraglich festgelegten Grenzen überschreiten, dürften die zusätzlichen Entgelte nicht höher sein als die Obergrenzen für Vorleistungs-Roamingentgelte.

Roamingverordnung noch bis Ende Juni in Kraft

Mit der Roamingverordnung wurde die Regelung "Roaming zu Inlandspreisen" eingeführt, die das Ende der Endkunden-Roamingaufschläge in der EU zum 15.06.2017 vorschreibt. Die Verordnung ist derzeit bis zum 30.06.2022 in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2022.