Zahlreiche Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss

Mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen hat sich gestern der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befasst. In der Sitzung mit mehr als 80 Tagesordnungspunkten wurde zudem über eine Reihe von Anträgen, Unterrichtungen, Verordnungen und EU-Dokumenten abgestimmt.  Der Ausschuss empfahl mehrheitlich die Annahme von elf Gesetzentwürfen der Bundesregierung, von denen einige die Anwaltschaft direkt betreffen. 

Ausschuss billigt elf Regierungsentwürfe

Themen sind die Fortentwicklung der Strafprozessordnung zur Anpassung von Strafverfahren an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen, die Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, faire Verbraucherverträge - unter anderem zur effektiven Sanktionierung unerlaubter Telefonwerbung sowie die Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts. Über die Entwürfe will der Bundestag noch in dieser Woche abstimmen.

Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen berücksichtigt

Außerdem empfahl der Ausschuss die Annahme des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften, die Modernisierung des notariellen Berufsrechts, die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds, die Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) sowie die Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, jeweils in der Fassung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD.

Verbesserung des Rechtsdienstleistungsmarkts

Zur Vorlage zum Rechtsdienstleistungsmarkt erklärte die CDU/CSU-Fraktion, durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Internetportal wenigermiete.de habe es eine starke Rechtsunsicherheit auf dem Markt gegeben, sodass der Gesetzgeber habe tätig werden müssen. Es sei gelungen, sowohl die Rechte der Inkassounternehmen klar zu definieren, als auch der Rechtsanwaltschaft weitere Möglichkeiten zum Beispiel im Bereich des Erfolgshonorars zu geben. Das Thema Prozessfinanzierung sei noch einmal herausgelöst worden, weil es mit den sogenannten Core Values der Anwaltschaft nicht vereinbar sei, und den Inkassounternehmen seien deutliche Schranken aufgezeigt worden.

Entwurf zu Kinderrechten im Grundgesetz von der Tagesordnung abgesetzt

Abgelehnt wurden Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Änderung des Handelsgesetzbuchs als Reaktion auf den Fall Wirecard (BT-Drs.:19/27023) und zur Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (BT-Drs.:19/27776). Von der Tagesordnung abgesetzt wurden ein Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einfügung des Merkmals sexuelle Identität in das Grundgesetz (BT-Drs.:19/13123) sowie Gesetzentwürfe von FDP, Linken und Grünen zur Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz.

Anhörung zur Streichung des Rassenbegriffs im Grundgesetz beschlossen

Der Ausschuss beschloss außerdem die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß der Strafprozessordnung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) am 21.06.2021. Die bereits dem Grunde nach beschlossene Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Streichung beziehungsweise Ergänzung des Begriffs Rasse im Grundgesetz soll ebenfalls an diesem Tag stattfinden. Gegen den Protest der Linksfraktion wurde die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu dem Antrag der Fraktion zum Thema "Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht" erneut von der Tagesordnung abgesetzt.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juni 2021.