Zahlen oder Zustimmen: Verbraucherschützer verklagen Facebook

Ein Abonnement abschließen oder personalisierte Werbung erhalten: Diese Wahl haben Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook. Die Verbraucherzentrale NRW hält dies für rechtswidrig und klagt deshalb gegen den Mutterkonzern Meta.

"Pay or consent" ("Zahlen oder Zustimmen") – das ist ein Modell, bei welchem Nutzerinnen und Nutzer sich entscheiden müssen, ob sie für ein Abonnement bezahlen wollen oder ihre Zustimmung zur Anzeige von personalisierter Werbung erteilen. Laut der Verbraucherzentrale NRW ist diese Wahl jedoch irreführend: Zum einen sei die Entscheidung nicht freiwillig, zum anderen würden trotz Zahlung personalisierte Daten gesammelt.

"Es kann nicht sein, dass sich große Unternehmen wie Meta nicht an geltende Regeln halten", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale. Diese klagt daher nun vor dem OLG Köln gegen den Facebook-Mutterkonzern.

Zu hoher Preis lässt Zweifel an Freiwilligkeit – personalisierte Daten werden trotzdem gesammelt

Die Verbraucherzentrale wirft Meta vor, dass die Preisgestaltung des Abonnements "abschreckend hoch" sei. Der Preis von mindestens 9,99 Euro sei darauf angelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer gar nicht anders könnten, als sich für die kostenfreie Variante zu entscheiden. Somit würden sie das umfassende Tracking zum Zweck personalisierter Daten aus Alternativlosigkeit gestatten.

Weiterhin mache Meta nicht ausreichend deutlich, dass auch nach Abschluss des Abonnements Daten gesammelt würden, so die Verbraucherzentrale. Es entstünde das Gefühl, nach der Zahlung würde das Nutzungsverhalten von Abonnentinnen und Abonnenten nicht gespeichert, kritisiert Schuldzinksi. Darin liege ein Verstoß gegen Datenschutzvorgaben.

Die Daten, die auch innerhalb des Abo-Modells gesammelt werden, gibt Meta an Drittunternehmen weiter, die den Analysedienst des Unternehmens verwenden. So erhalten andere Konzerne Informationen über Verbraucherinnen und Verbraucher, die sie für eigene Zwecke nutzen können. Auch Meta ist es auf Basis der Daten von Menschen, die sich für ein Abo-Modell entscheiden, möglich, neben Werbung auch Inhalte zu personalisieren und Profile zu erstellen.

Meta sieht keinen Verstoß gegen geltendes Recht

Eine Sprecherin von Meta wies die Vorwürfe zurück und entgegnete, man halte sich an geltende Datenschutzvorgaben. Abo-Modelle seien laut eines Urteils des EuGH ein legaler Schritt, um die Zustimmung für personalisierte Werbung einzuholen. Die Zustimmung durch die Wahl der kostenfreien Nutzung sei zulässig. Das Abo-Modell sei darauf ausgelegt, den Menschen Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten zu geben.

Meta steht nicht zum ersten Mal wegen des "pay or consent"-Modells im Konflikt mit Verbraucher- und Datenschützerinnen und -schützern. Im November 2023 legte bereits die Datenschutzorganisation noyb (kurz für "none of your business" – "geht dich nichts an") Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.

Auch die Verbraucherzentrale NRW hat schon früher gegen Meta geklagt. Dabei ging es ebenfalls um Abos bei den sozialen Medien Facebook und Instagram, jedoch um einen anderen Aspekt. Gegenstand der Vorwürfe war ein falsch beschrifteter Bestell-Button. In diesem Fall setzten sich die Verbraucherschützerinnen und -schützer vor dem OLG Düsseldorf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch.

OLG Köln, Urteil vom 19.01.2024 - 6 U 80/23

Redaktion beck-aktuell, js, 14. Mai 2024 (ergänzt durch Material der dpa).