Bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe steigt die Zahl der neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Generalbundesanwalt Peter Frank sagte der “Neuen Osnabrücker Zeitung“ am 27.10.2018, dass man Ende des Jahres bei 1.300 bis 1.400 neu eingeleiteten Verfahren liegen werde. Dagegen habe im Jahr 2015 die Zahl noch im unteren dreistelligen Bereich gelegen.
Generalbundesanwalt besorgt über Zunahme rechts- und linksextremer Gewalt
Die meisten Verfahren würden im Bereich des islamistischen Terrorismus geführt. “Aber auch der Rechtsextremismus und der Rechtsterrorismus erfüllen uns mit großer Sorge, ebenso die Gewaltbereitschaft am linken Rand»“ sagte Frank. Es bleibe aber nichts liegen, betonte der Generalbundesanwalt mit Hinweis darauf, dass seine Behörde in den vergangenen Jahren personell aufgestockt worden sei.
Ermittlungen gegen den NSU gehen auch nach dem Zschäpe-Urteil weiter
Frank bekräftigte seine Aussage, dass auch nach Ende des NSU-Prozesses weiter ermittelt werde. Der Richterspruch gegen Beate Zschäpe und weitere Angeklagte sei kein Schlussstrich, es würden weitere Verfahren geführt, es seien viele Fragen offengeblieben. Aktuell seien es Verfahren gegen neun Beschuldigte. “Der Verdacht war aber bislang nicht so belastbar, dass es zu einer Anklage gereicht hätte.“ Es gebe keine “strafrechtlich fassbaren Hinweise auf mögliche weitere Mittäter“. Dennoch gingen die Ermittlungen weiter.
Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Sasse, Einordnung des Zschäpe-Urteils des OLG München vom 11. Juli 2018, NJ 2018, 373
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