85% aller Prüfungsteilnehmenden im zweiten Examen erfolgreich
Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es teilweise deutliche Unterschiede. So variiert der Anteil der Frauen an den erfolgreichen Teilnehmenden der Prüfung zwischen 50,3 und 66,1% und die durchschnittliche Studiendauer liegt zwischen 9,9 und 14,3 Semestern. Die Zweite Juristische Staatsprüfung wurde 2019 von insgesamt 8.034 Personen erfolgreich abgelegt. Dies entspricht, wie bereits in den Vorjahren, einem Anteil von über 85% aller Prüfungsteilnehmenden. Der Anteil der Frauen an den erfolgreichen Prüflingen ist geringfügig auf 55,8% (2018: 57,0%) gesunken. Die Bestnote "sehr gut" ist in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit 0,1 Prozent noch seltener als in der ersten Prüfung.
Zweigeteilte Prüfung beendet Studium
Das Studium der Rechtswissenschaften endet mit einer zweigeteilten Prüfung aus einem universitären und einem landeseinheitlichen staatlichen Teil. Die Prüfungsgesamtnote für die Erste Juristische Prüfung errechnet sich aus beiden Prüfungsteilen. Um die Befähigung zum Richteramt zu erwerben, sind der erfolgreiche Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und daran anschließend das Absolvieren des 24-monatigen juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erforderlich. Das Referendariat wiederum wird landeseinheitlich durch die Zweite Juristische Staatsprüfung abgeschlossen.