Vor allem Straftaten im Straßenverkehr
Rund ein Fünftel der Verurteilten habe wegen Straftaten im Straßenverkehr vor Gericht gestanden, rund 144.000 wegen Betrugs oder Veruntreuung. In 123.000 Fällen seien die Angeklagten wegen Diebstahls oder Unterschlagung schuldig gesprochen worden. In 60.000 Fällen ging es nach Angaben des Bundesamtes um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Weniger rechtskräftige Verurteilungen
Für rund 159.200 Menschen, die sich vor Gericht verantworten mussten, endete das Strafverfahren laut Destatis mit einer anderen gerichtlichen Entscheidung, meist der Einstellung des Verfahrens (133.700). Seit die Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr 2007 flächendeckend eingeführt wurde, sei die Zahl der gerichtlich beendeten Strafverfahren um 21% und die der rechtskräftigen Verurteilungen um 20% zurückgegangen.
9.700 Jugendliche oder Heranwachsende erhielten Jugendstrafe
Rund 9.700 Jugendliche oder Heranwachsende hätten 2017 eine Jugendstrafe als schwerste Sanktionsform des Jugendstrafrechts erhalten. In 42.500 Fällen habe es sogenannte Zuchtmittel wie Verwarnungen oder Jugendarrest gegeben, bei den übrigen 7.500 jungen Menschen Erziehungsmaßregeln wie soziale Trainingskurse.