Zahl der Mietrechtsprozesse 2017 auf Tiefststand gesunken

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist die Zahl der Mietrechtsprozesse 2017 weiter gesunken, und zwar um acht Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 226.933 Verfahren. Dabei handele es sich um die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung.

Vertragsverletzungen und Betriebskosten häufigste Streitgegenstände

Laut Mieterbund ist die Zahl der Mietrechtsprozesse seit 1996 (351.511) kontinuierlich gesunken, insgesamt betrage der Rückgang jetzt mehr als 35 Prozent. 2017 sei es in den meisten Verfahren um Vertragsverletzungen und Betriebskosten gegangen. Mieterhöhungen hätten an dritter und Mietkautionen (mit Fokus auf Fragen um Schönheitsreparaturen) an vierter Stelle gestanden. In etwa 26.000 Verfahren sei Gegenstand eine Vermieterkündigung und eine Räumungsklage gewesen.

Betriebskosten Top-Beratungsthema

Einen Grund für die immer niedrigeren Prozesszahlen sieht der Mieterbund in seiner Rechtsberatung: Von den rund 1,1 Millionen Beratungsfällen im Jahr 2017 seien 97 Prozent außergerichtlich erledigt worden. In über einem Drittel der Fälle (36,6%) hätten sich Mieter zu Fragen rund um die Betriebskosten beraten lassen. Zweithäufigstes Beratungsthema seien mit 17,6% Wohnungsmängel gewesen. Am dritthäufigsten hätten sich Mieter zu Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete beraten lassen (Anstieg auf 11,7%). Dabei lägen in Großstädten Beratungen zu Mieterhöhungen spürbar über dem Bundesdurchschnitt. Hier spiegelten sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder.

Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2019.