USA beriefen sich auf nationale Sicherheit
Die USA hatten damals Zölle von bis zu 25% erhoben. Sie begründeten dies damit, dass Importe die nationale Sicherheit des Landes bedrohten. Weil Länder nach den Regeln der WTO und ihres Vorläufers GATT zum Schutz ihrer nationalen Sicherheit das Recht haben, ohne weitere Begründung Handelskonzessionen wie zollfreie Einfuhren auszusetzen, war die US-Regierung der Auffassung, dass die WTO-Streitschlichtung sich gar nicht mit dem Thema befassen durfte.
Streitschlichter: Angeführte Gründe nicht von WTO-Regeln gedeckt
Das wiesen die Richter zurück. Es müsse objektiv geprüft werden, ob die Gründe einer Regierung, warum sie Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit verhängt, von den WTO-Regeln gedeckt seien. Dies sei nicht der Fall gewesen. Ländern, die in der WTO-Streitschlichtung gewinnen, steht Kompensation in dem Umfang zu, in dem sie durch eine beanstandete Maßnahme geschädigt worden sind. Allerdings können die USA formell in Berufung gehen. Weil Washington aber die Neubesetzung der Posten im Berufungsgremium seit Jahren blockiert, können Berufungsverhandlungen zur Zeit gar nicht stattfinden. Der Fall bleibt dann ungelöst hängen.