WTO hält abschreckende australische Zigarettenschachteln für regelkonform

Die australischen Vorschriften für schmucklose und abschreckende Zigarettenverpackungen verstoßen nicht gegen Regeln des freien Welthandels. Sie seien keine technischen Handelsbarrieren, entschied die Berufungsinstanz des Streitschlichtungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) in einem am 09.06.2020 veröffentlichten Urteil. Es war das vorerst letzte Urteil der Berufungsinstanz, weil die USA seit Jahren die Ernennung neuer Richter blockieren.

Einheitsfarbe, kein großes Logo und Schockbilder

Honduras und die Dominikanische Republik hatten gegen Australien geklagt. Das Land hatte als eines der ersten Staaten 2012 strikte Regeln für Zigarettenpackungen erlassen, um das Rauchen zu bekämpfen. Die Schachteln dürfen seitdem nur noch in Einheitsfarbe, ohne großes Logo und mit Horrorbildern etwa von Geschwüren, Mund- oder Lungenkrebs verkauft werden. Die Vorschriften seien kein Verstoß gegen Bestimmungen des WTO-Vertrags über technische Handelsbarrieren, hielten die Richter fest. Andere Länder sind dem Beispiel Australiens inzwischen gefolgt. In Deutschland sind Zigarettenschachteln ebenfalls großflächig mit Schockbildern und Warnhinweisen versehen.

Blockade bei Richterernennung macht Gremium handlungsunfähig

Es handelte sich um die letzte Entscheidung der Berufungsinstanz auf absehbare Zeit. Seit Jahren blockieren die USA die Ernennung neuer Richter. Im Dezember liefen die Amtszeiten von zwei der nur noch drei verbliebenen Amtsinhaber aus. Damit ist das Gremium handlungsunfähig. Allerdings wurden die beiden gebeten, einige fast fertig verhandelte Fälle noch abzuschließen. Zehn weitere Berufungen können nicht behandelt werden.

Verfahren um Flugzeugbauer Airbus stagniert

Nicht voran kommt dadurch unter anderem das langwierige Verfahren wegen rechtswidriger Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus. Die EU hatte die Feststellung beantragt, dass sie alle Auflagen aus dem WTO-Urteil erfüllt hat und dass die USA deshalb verhängte Strafzölle zurücknehmen müssen.

Schlichterspruch im Fall Boeing für Anfang Juli erwartet

Ein paralleles Verfahren wegen rechtswidriger Subventionen für den Airbus-Konkurrenten Boeing läuft dagegen weiter. Hier steht nur noch der Schlichterspruch über die Höhe der erlaubten Strafzölle aus. Dies ist vom Stillstand der Berufungsinstanz nicht betroffen. EU- Handelskommissar Phil Hogan erwartet die Veröffentlichung des Schlichterspruchs Anfang Juli, wie er am Dienstag sagte.

Redaktion beck-aktuell, 12. Juni 2020 (dpa).

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