Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dafür das Instrument der Wohngemeinnützigkeit einzuführen. "Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten" (Mittwoch).
Soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen könnten damit künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von umfassenden Steuererleichterungen profitieren. Den Zeitungen zufolge ist das Instrument Teil des Jahressteuergesetzes, das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Der Entwurf des Gesetzes liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.
Um in den Genuss dieser Steuererleichterungen zu kommen, muss die angebotene Miete dauerhaft unter der marktüblichen liegen. Die Einkommensgrenzen seien so festgelegt, dass rund 60% der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können, sagte Geywitz. "Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land", betonte die Ministerin.
Die sogenannte Wohngemeinnützigkeit war 1990 abgeschafft worden. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Reaktivierung verständigt.