Wirtschaftsausschuss stimmt für Wettbewerbsnovelle

Der Wirtschaftsausschuss hat am 13.01.2021 den Weg für eine Novelle des Wettbewerbsrechts freigemacht. Der Entwurf soll am 14.01.2021 abschließend im Bundestagsplenum beraten werden. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenwirken und zugleich die Voraussetzungen für Innovationen verbessern.

Mehrere Oppositionsanträge ohne Mehrheit

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der anderen Fraktionen votierten die Abgeordneten für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz, BT-Drs. 19/23492) in geänderter Fassung. Mehrere Oppositionsanträge zu dem Themenkreis fanden keine Mehrheit.

Bundeskartellamt soll entlastet werden

Es gehe darum, mit der Entwicklung von Digitalmärkten Schritt zu halten, sagte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion. Er hob wie weitere Abgeordnete der Koalition in der Aussprache auf die zuletzt erzielten Änderungen ab. So seien die Vorschriften rund um die Kernregelung in § 19a in ihren Formulierungen präziser gefasst und mit Beispielen belegt worden. Verhaltenspflichten seien punktuell ergänzt worden. Die Umsatzschwelle für die Fusionskontrolle werde den Angaben zufolge angehoben, und zwar auf 50 Millionen Euro (erste Inlandsumsatzschwelle) beziehungsweise 17,5 Millionen Euro (zweite Inlandsumsatzschwelle). So könne das Bundeskartellamt entlastet werden. Außerdem werde dem Bundesgerichtshof die erstinstanzliche Zuständigkeit für Streitigkeiten gegen Verfügungen des Bundeskartellamts nach § 19a zugewiesen. Dies diene der Beschleunigung von Verfahren, hieß es. Man brauche schnelle Entscheidungen, um reagieren zu können.

Oppositionsfraktionen kritisieren Regelung teilweise

Vertreter der Oppositionsfraktionen würdigten die Änderungen. Von der AfD-Fraktion hieß es, der Entwurf gehe nun in die richtige Richtung, auch wenn deutsche Unternehmen durch die Vorschriften weiterhin gegenüber internationalen Unternehmen benachteiligt würden. Die FDP-Fraktion bemängelte die aus ihrer Sicht langwierigen Beratungen und bewertete die Zuständigkeitsverlagerung zum BGH kritisch. Das werde viel Bürokratie nach sich ziehen. Ein Abgeordneter der Linksfraktion wünschte sich, dass der Kernparagraf 19a als klare Verbotsnorm formuliert wird. Dies hätten sich auch die Grünen gewünscht, die zudem den Verbraucherschutz als "große Leerstelle" im Gesetzentwurf sahen.

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2021.