Wirtschaftsausschuss hört Fachleute zur Gaspreisbremse

Die geplante Einmalzahlung für Gaskundinnen und Gaskunden im Dezember und die sogenannte Gaspreisbremse waren am 07.11.2022 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Die Experten waren sich einig, dass die geplante Entlastung der Privathaushalte und kleinerer und mittleren Unternehmen richtig ist. Allerdings gab es Zweifel an der zeitlichen Umsetzbarkeit der Zahlung und auch am geplanten Start der sogenannten Gaspreisbremse ab März.

Streit um Zeitpunkt der Einführung der Gaspreisbremse

Während der Verbraucherzentrale Bundesverband eine rückwirkende Einführung zum Januar forderte, “um die Lücke im Winter zu schließen“, in der es keine Entlastung gebe, sprach sich der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) dafür aus, die für Dezember geplante Entlastung auf den Januar und Februar auszuweiten: “Ein Vorziehen der Gaspreisbremse ist für uns bürokratisch nicht machbar“, so der GdW. Dem schloss sich auch der Verband kommunaler Unternehmen an: “Wenn, dann geht höchstens eine Wiederholung der Dezemberlösung im Januar und Februar.“ Er appellierte, die Gaspreisbremse weder vorzuziehen und auch nicht rückwirkend abzurechnen.

Anreize zur Senkung des Gasverbrauchs

Expertinnen der Gaspreiskommission und Verbraucherschützer schlugen vor, Haushalte, die einen weiterhin hohen Gasverbrauch haben, durch eine Obergrenze zu weiterem Sparen zu “motivieren“. Die Haushalte, die nicht mehr sparen könnten, sollten auch in Zukunft weiter entlastet werden, zum Beispiel durch ein Moratorium. Eine Besteuerung der Soforthilfen für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von 72.000 Euro und darüber würde helfen, die Zielgenauigkeit der Maßnahme weiter zu verbessern, damit eine "wachsende soziale Schieflage verhindert werden kann."

Kritik von Handwerksvertretern

Kritik an den geplanten Hilfen kam von den Fachleuten Friedemann Berg, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks und Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung. Berg bewertete die Hilfen zwar als Unterstützung jener Betriebe, die mit Gas wirtschafteten, jedoch würden 30% der Bäckereibetriebe mit Öl, Pellets und anderen Energieträgern arbeiten. Sie seien in der Situation auch belastet, erhielten aber keine Unterstützung. “Wir hätten uns stattdessen einen Rettungsschirm gewünscht, wie es ihn in der Corona-Pandemie gab“, so Berg. Henning bezeichnete die Pläne der Bundesregierung als “Notwehr ohne nachhaltige Wirkung“. “Die Preisbremsen bekämpfen die Symptome und nicht die Ursachen“, so der Fachmann. Er nannte stattdessen das Aussetzen der CO2-Steuer als langfristiges Mittel, sowie die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer für Energieversorgung.

Unklarheiten bei Rückausnahmen für Großverbraucher

Landkreistag und Deutscher Städtetag forderten “eine Klarstellung, ob kommunale Einrichtungen erfasst sind oder nicht“. Auch der Paritätische Gesamtverband, kritisierte, dass aus dem geänderten Gesetz nicht klar hervorgehe, ob große Einrichtungen wie beispielsweise Kinderdörfer unter die Rückausnahmen für Großverbraucher fielen. So entstehe unter Umständen ein Missverständnis und eine seltsame Schieflage: Während kleine Jugendhilfen von den Hilfen profitierten, fielen die Dachverbände heraus. 

Umsetzung der Gaspreisbremse für Freitag geplant

Die Umsetzung der Gaspreisbremse ist durch eine Änderung des bereits eingebrachten Gesetzentwurfes zum ERP-Wirtschaftsplan 2023 (BT-Drs.: 20/3437) geplant. Das durch einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geänderte Gesetz soll am 10.11.2022 im Plenum in zweiter und dritter Lesung beraten und abgestimmt werden.

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2022.