Wirtschaftsausschuss für besseren Verbraucherschutz im Online-Handel

Der Wirtschaftsausschuss hat grünes Licht für eine Neuordnung der Marktüberwachung gegeben. In der Sitzung am Mittwoch votierten die Abgeordneten einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/28401) in geänderter Fassung. Die Bundesregierung will mit den geplanten Neuregelungen ein Dachgesetz für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte schaffen.

Europäisch nicht harmonisierter Produktbereich bislang nicht erfasst

Für europäisch harmonisierte Non-Food-Produkte gibt es bereits über die Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechende Regelungen. Die Verordnung greift jedoch nicht für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich – die Bestimmungen für diesen Bereich finden sich bislang im Produktsicherheitsgesetz. In den Änderungen nimmt die Bundesregierung vor allem Anmerkungen des Bundesrats auf, die zum Teil redaktioneller Art sind.

Marktüberwachung im Online-Handel würde gestärkt

Für die CDU/CSU-Fraktion argumentierte ein Abgeordneter, die Marktüberwachung im Online-Handel werde gestärkt. Außerdem würden damit erstmals auch nicht-harmonisierte Non-Food-Produkte wie Möbel und Fahrräder adressiert. Die Marktüberwachung werde vereinheitlicht. Produkte, die nicht europäischen Vorgaben entsprechen, würden künftig stärker überwacht, ergänzte eine SPD-Abgeordnete. Man schaffe notwendige Regelungen zum Verbraucherschutz. Sie erwähnte Bußgelder für Gesetzesverstöße und die Möglichkeit, Webseiten zu sperren, falls dort dubiose Produkte auftreten.

Gesetz überwiegend positiv bewertet

Die AfD-Fraktion begrüßte das Gesetz. Man sei für einheitliche Spielregeln, zudem werde das Verbraucherrecht gestärkt. Die FDP-Fraktion sagte, es würden Regulierungslücken geschlossen und das Nebeneinander von Regeln beendet. Die Linksfraktion erklärte, im Kern unterstütze man das Vorhaben. Man hätte sich allerdings ein konsequenteres Vorgehen gewünscht. Auch die Grünen-Fraktion erteilte ihre Zustimmung zu dem Gesetz.

Redaktion beck-aktuell, 5. Mai 2021.