Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken erfasst nicht alle insolvenzsteuerrechtlichen Problemfelder
Hintergrund der Forderung ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (DStR 2017, 305), die der Bundestag zum Anlass genommen hat, die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen im "Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" neu zu regeln. "Gemeinsam mit den unterzeichnenden Verbänden begrüßen wir diese schnelle Reaktion des Gesetzgebers, die für Sanierungen von Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit schafft", sagte Daniel Bergner, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter VID. Allerdings erfasse die verabschiedete Regelung nur einen Teilbereich der insolvenzsteuerrechtlichen Problemfelder.
Weitergehende Harmonisierung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Seer-Kommission erbeten
"Auch die sichtbaren Schwierigkeiten in weiteren Bereichen des Insolvenzsteuerrechts sollten mit derselben Entschlossenheit aufgegriffen werden. Deshalb fordern wir mit dieser Erklärung die neue Bundesregierung auf, notwendige gesetzliche Maßnahmen zur weiteren Harmonisierung von Insolvenzrecht und Steuerrecht zu prüfen und dabei die Ergebnisse der Seer-Kommission zu berücksichtigen.“ Die Seer-Kommission war eine auf Anregung des Bundesjustizministeriums eingesetzte Kommission zur Harmonisierung von Insolvenz- und Steuerrecht unter dem Vorsitz des Steuerrechtlers Roman Seer, die ihren Abschlussbericht 2014 vorgelegt hatte. Daran nahmen auch Vertreter der Länder, des Bundesfinanzministeriums, der Justiz und mehrerer Verbände teil.