Wirecard-Prozess: Nur noch die zehn wichtigsten Vorwürfe?

Der Münchner Wirecard-Prozess läuft seit über zwei Jahren, ein Urteil ist bislang nicht in Sicht. Die Richter des LG München I wollen das Mammutverfahren jetzt durch Konzentration aufs Wesentlich abkürzen. 

Das LG München I will den seit über zwei Jahren laufenden Wirecard-Prozess um den größten Wirtschaftsbetrug in Deutschland seit 1945 beschleunigen. Der Vorsitzende Richter hat nun in einer Verfügung vorgeschlagen, sich auf die zehn wichtigsten Anklagevorwürfe zu beschränken.

Ansonsten würde der am 8. Dezember 2022 eröffnete Prozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und zwei weitere Manager des 2022 zusammengebrochenen Dax-Konzerns nach Einschätzung der Richter und Richterinnen nicht vor 2026 enden. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Die für das Urteil wesentlichen Punkte, auf die sich die Kammer nun beschränken will, umfassen nach wie vor eine ganze Reihe von Vorwürfen. Dazu zählen unter anderem die Fälschung der Konzernabschlüsse für die Jahre 2016, 2017 und 2018, falsche Information des Kapitalmarkts, Untreue sowie Betrug zum Nachteil der kreditgebenden Banken. In der ursprünglichen Anklage umfassen allein die Vorwürfe gegen den früheren Vorstandschef Braun 43 verschiedene Punkte.

Staatsanwaltschaft muss einverstanden sein

Laut Anklage erdichteten die Täter jahrelang Umsätze in Milliardenhöhe, um den eigentlich defizitären Zahlungsdienstleister über Wasser zu halten. Den Schaden für die kreditgebenden Banken beziffert die Münchner Staatsanwaltschaft auf gut drei Milliarden Euro. Damit der Mammutprozess schneller enden kann, müsste die Staatsanwaltschaft einverstanden sein. Laut SZ will die Ermittlungsbehörde sich im Laufe des Januar äußern.

Die Kammer hatte den Prozess erst kürzlich um ein weiteres Jahr verlängert und 83 neue Verhandlungstage angesetzt. Strittig ist in dem Prozess nicht, dass es im Wirecard-Management kriminell zuging, sondern es geht um die Frage der Täterschaft. Der seit viereinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun weist kategorisch alle Vorwürfe zurück und macht seinerseits eine Tätergruppe um den abgetauchten Ex-Vorstand Jan Marsalek und den mitangeklagten ehemaligen Leiter der Wirecard-Niederlassung in Dubai und Generalbevollmächtigter der Wirecard Bank, Oliver Bellenhaus, verantwortlich. Letzterer hatte sich im Jahr 2020 freiwillig gestellt und fungiert seitdem als eine Art Kronzeuge der Anklage, saß aber auch bis Februar 2024 seinerseits in Untersuchungshaft. 

LG München I

Redaktion beck-aktuell, zav, 8. Januar 2025 (dpa).