Winterkorn soll ab Februar wieder vor Gericht

Der ausgesetzte Strafprozess gegen den früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn zur Dieselaffäre soll ab Februar 2025 fortgesetzt werden. Eine Verletzung, die der Ex-Manager kurz nach Prozessbeginn erlitt, soll dann soweit geheilt sein, dass wieder verhandelt werden kann.

Zumindest geht die beratene Kammer, unterstützt von einem Sachverständigen, ab diesem Zeitpunkt von einer Reise- und Verhandlungsfähigkeit des 77-Jährigen aus, teilte das LG Braunschweig mit. Für das Verfahren sind dann erneut 89 Termine bis Februar 2026 vorgesehen.

Fast genau neun Jahre nach dem Auffliegen der Abgasmanipulationen beim Wolfsburger Autobauer hatte der Prozess gegen Winterkorn im September 2024 begonnen. Nach wenigen Verhandlungstagen war das Verfahren wegen einer Verletzung des Anklagten verschoben worden. Nach damaligen Gerichtsangaben hatte sich Winterkorn so schwer verletzt, dass er in ein Krankenhaus musste.

Sollte Winterkorn tatsächlich wieder nach Braunschweig reisen können, muss der Prozess aber komplett neu beginnen. Die Verlesung der Anklage etwa müsste wiederholt werden und Winterkorn kann neu entscheiden, oder er seine Einlassung wiederholen möchte. Nach einemmedizinischen Gutachten war seit Oktober klar, dass der Prozess nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Unterbrechungsfrist fortgesetzt werden kann.

Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Er hatte aber sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen.

Redaktion beck-aktuell, zav, 19. Dezember 2024 (dpa).