Individuelle Schuld nicht mehr nachzuweisen
In Deutschland gebe es seit knapp einem Jahrzehnt eine "dramatische Veränderung" in der Strafverfolgung von NS-Verbrechern, heißt es indem Bericht. Seit dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 besteht die Justiz nicht mehr auf dem oft unmöglichen Nachweis
individueller Schuld. Es reicht der Beweis, dass eine Person in einem Nazi-Todeslager oder in den Einsatzgruppen gedient hat.
Kanada entzieht mutmaßlichem NS-Verbrecher Staatsangehörigkeit
Das 1977 gegründete Wiesenthal-Zentrum ist mit der weltweiten Suche nach untergetauchten Nazi-Verbrechern und Kollaborateuren bekanntgeworden. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018. In der Zeit habe Kanada einem ehemaligen Mitglied der Einsatzgruppe D die Staatsangehörigkeit entzogen. Helmut Oberlander, der am Massenmord an Juden in der südlichen Ukraine beteiligt gewesen sein soll, hat die Entscheidung inzwischen angefochten.
Seit 2001 insgesamt 105 Verurteilungen von NS-Verbrechern
In Deutschland seien in dem Zeitraum drei Klagen eingereicht worden und in Polen ein Auslieferungsgesuch. Seit Anfang 2001 habe es damitinsgesamt 105 Verurteilungen von NS-Verbrechern gegeben, die meisten davon in Italien (46) und in den USA (39). In dem Zeitraum sei in 105 Fällen Anklage erhoben worden.
Verurteilung auch älterer NS-Verbrecher möglich
Durch die längere Lebenserwartung und die gute medizinische Versorgung sei es möglich, auch ältere NS-Verbrecher zurVerantwortung zu ziehen. Dies gelte vor allem für Länder wie Deutschland und Österreich. Dort lebten die meisten Personen, die
während des Zweiten Weltkriegs Verbrechen begangen hätten.