Österreich: Kein Schadensersatz für FPÖ wegen Präsidentenwahl-Chaos

Nach der chaotischen Bundespräsidentenwahl in Österreich im Jahr 2016 sieht das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen für die FPÖ keinen Anspruch auf Schadenersatz. Richterin Margit Schaller machte am 05.04.2019 deutlich, dass ihrer Rechtsansicht nach die Wahlvorschriften darauf abzielen, den freien Wählerwillen zu schützen – nicht aber das Vermögen der Wahlwerber oder der klagenden Partei. Das Verfahren wurde daher am 05.04.2019 geschlossen. FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer bezeichnete die Position der Richterin als "unrichtige Rechtsauffassung".

Verzögerungen erhöhten Wahlkampfkosten der Parteien

Die rechte Partei hatte die Republik Österreich auf Schadenersatz in Höhe von 3,4 Millionen Euro verklagt. Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 war die Stichwahl zwischen FPÖ-Kandidat Norbert Hofer und dem jetzigen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen – nach Anfechtung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache – annulliert worden. Die anschließende Wahlwiederholung musste wegen falscher Briefwahlunterlagen zudem verschoben werden. Für die Kandidaten stiegen derweil durch die Verzögerungen die Wahlkampfkosten. Insgesamt gab die FPÖ acht Millionen Euro für den gescheiterten Wahlkampf aus. Wahlsieger Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet.

Redaktion beck-aktuell, 8. April 2019 (dpa).

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