Finanzieller Anreiz für positive Bewertung moniert
Wörtlich hatte der Elektrohändler auf Amazon geschrieben: "Sie sind zufrieden mit dem Produkt? Dann bieten wir Ihnen an 15,- Euro zu erstatten, wenn Sie auf der Produktseite eine positive Bewertung für das Produkt hinterlassen …“. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ist ein solcher Gutschein geeignet, auf Käufer, einen Anreiz dahingehend auszuüben, dass diese eine positive Produktbewertung abgeben werden. Denn nur für eine positive Produktbewertung erhalte der Kunde den Gutschein über 15 Euro. Bei einer solchen Bewertung stehe dann nicht mehr die Zufriedenheit des Kunden im Vordergrund, sondern allein der finanzielle Anreiz, der durch den Gutschein gesetzt werde.
Kundenbewertung für andere Kunden irreführend
Die damit erteilten Bewertungen seien wiederum geeignet, Kaufinteressenten über die Zufriedenheit anderer Käufer mit dem Produkt zu täuschen. Mit einem solchen Gutscheinanreiz würden Kunden dazu verleitet, aufgrund finanzieller Interessen falsche Bewertungen abzugeben, so die Wettbewerbszentrale.
Kein Einzelfall
Es handelt sich nicht um einen Einzelfall, wie die Wettbewerbszentrale weiter mitteilte: In einem anderen Fall habe eine Patientin nach einer Augenlaser-OP von ihrem Arzt eine hochwertige Sonnenbrille erhalten mit der Bemerkung, die könne sie behalten, wenn sie eine positive Bewertung bei der Bewertungsplattform Jameda abgebe. Die betreffenden Unternehmen haben sich verpflichtet, derartige Werbeaktionen künftig zu unterlassen.