Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat nach Beschwerden 30 Versicherungen kontrolliert und in neun Fällen festgestellt, dass entgegen den Vorgaben der europäischen SEPA-Verordnung grenzüberschreitende Lastschriften beschränkt wurden (sogenannte IBAN-Diskriminierung). Dies teilte sie am 23.06.2017 mit. In fünf Fällen hätten die Versicherungen bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben. In allen anderen Fällen sei deren Abgabe bereits angekündigt worden.
Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2017.
Kriwitzkij, Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren konkret und praktisch, ZStV 2013, 153
Wettbewerbszentrale rügt Energieversorger wegen Diskriminierungen bei SEPA-Lastschriften, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.05.2017, becklink 2006793