Verstöße gegen SEPA-Verordnung in 17 Fällen festgestellt
Die Wettbewerbszentrale hatte nach eigenen Angaben Anfang Mai 2017 im Bereich der Energie- und Versorgungswirtschaft in 50 Fällen angebotene Zahlungsmodalitäten im Hinblick auf die Einhaltung der SEPA-Verordnung geprüft. In diese nicht repräsentative Beobachtung seien öffentliche und private Anbieter verschiedenster Größenordnungen sowie aus unterschiedlichen Regionen einbezogen worden. In 17 Fällen seien Verstöße gegen die SEPA-Verordnung festgestellt worden.
13 außergerichtliche Unterlassungserklärungen nach Beanstandungen
Laut Wettbewerbszentrale gaben in 13 bereits abgeschlossenen Fällen die Unternehmen außergerichtlich strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab und verpflichteten sich, teilweise unter Einräumung von Umstellungsfristen, in Zukunft beim Angebot des Bezugs von Energie den Einzug von Forderungen per Lastschrift aus allen dem SEPA-Raum angeschlossenen Staaten der EU zuzulassen, so die Wettbewerbszentrale weiter.
SEPA-Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale eingerichtet
Weiter weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass sie auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet hat. Diese biete Unternehmern und Verbrauchern die Möglichkeit, sich über Fälle von SEPA-Diskriminierungen direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren.