Wettbewerbszentrale rügt Energieversorger wegen Diskriminierungen bei SEPA-Lastschriften

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat in 17 von 50 überprüften Fällen öffentliche und private Energieversorger für Wasser, Gas und Strom wegen Diskriminierungen bei SEPA-Lastschriften gerügt. Wie sie am 30.05.2017 mitteilte, hätten die beanstandeten Anbieter Verbrauchern zwar eine Bezahlung per Lastschrift angeboten, den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland jedoch eingeschränkt, da die zur Verfügung gestellten Formulare nur die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorgesehen hätten.

Verstöße gegen SEPA-Verordnung in 17 Fällen festgestellt

Die Wettbewerbszentrale hatte nach eigenen Angaben Anfang Mai 2017 im Bereich der Energie- und Versorgungswirtschaft in 50 Fällen angebotene Zahlungsmodalitäten im Hinblick auf die Einhaltung der SEPA-Verordnung geprüft. In diese nicht repräsentative Beobachtung seien öffentliche und private Anbieter verschiedenster Größenordnungen sowie aus unterschiedlichen Regionen einbezogen worden. In 17 Fällen seien Verstöße gegen die SEPA-Verordnung festgestellt worden.

13 außergerichtliche Unterlassungserklärungen nach Beanstandungen

Laut Wettbewerbszentrale gaben in 13 bereits abgeschlossenen Fällen die Unternehmen außergerichtlich strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab und verpflichteten sich, teilweise unter Einräumung von Umstellungsfristen, in Zukunft beim Angebot des Bezugs von Energie den Einzug von Forderungen per Lastschrift aus allen dem SEPA-Raum angeschlossenen Staaten der EU zuzulassen, so die Wettbewerbszentrale weiter.

SEPA-Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale eingerichtet

Weiter weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass sie auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet hat. Diese biete Unternehmern und Verbrauchern die Möglichkeit, sich über Fälle von SEPA-Diskriminierungen direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren.

Redaktion beck-aktuell, 30. Mai 2017.

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