Wettbewerbszentrale mahnt Check24 wegen Werbung für Dieselklagen ab

Die Wettbewerbszentrale hat das Vergleichsportal Check24 wegen irreführender Werbung für Klagen im Dieselskandal abgemahnt. Das Unternehmen vermittle als Makler für Kfz-Versicherungen Fahrzeughaltern das Gefühl, in jedem Fall erfolgreich wegen des Abgasskandals klagen zu können, teilte die Wettbewerbszentrale am 21.12.2020 mit. In einem Schreiben per E-Mail an Kfz-Versicherungskunden würden diese aufgefordert, prüfen zu lassen, ob sie wegen Manipulationen Anspruch auf Entschädigung haben.

"Grob irreführende" Werbeaussagen moniert

Die Wettbewerbszentrale führte ein Schreiben an einen Halter auf, dessen Fahrzeugmodell keinerlei Manipulationsvorwürfen bei der Abgasreinigung ausgesetzt sei. Da es bis dato kein rechtskräftiges Urteil – weder gegen den Hersteller und schon gar nicht für das fragliche Fahrzeugmodell gebe – bestehe für den Betreffenden überhaupt keine Chance, "auch nur einen Euro zu erhalten", erklärte die Behörde in Bad Homburg. Klickten Kunden auf Links in der E-Mail von Check24, kämen sie zu "grob irreführenden" Werbeaussagen, darunter "bis zu 10.000 Euro Schadenersatz", "ohne Kostenrisiko" und "sehr gute Erfolgsaussichten". Es gehe nicht um einen Einzelfall, vielmehr lägen mehrere fast identische Schreiben an Halter vor.

Zu kritisierende Folg: Lähmung der Justiz

Ein solches Geschäftsgebaren fördere die "Dieselklageindustrie", kritisierte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Es gehe nicht darum, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu verneinen. Die Praxis zeige aber, dass nicht selten textbausteinartig verfasste Klagen zu Zehntausenden bei den deutschen Gerichten eingereicht wurden und die Justiz lähmten.

Check24 hält Abmahnung für fragwürdig

Check24 erklärte, man habe im Dieselskandal mehr als 10.000 Kunden geholfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie hätten im Schnitt 3.000 Euro Schadenersatz erhalten. Aus Verbrauchersicht sei die Abmahnung fragwürdig, so das Unternehmen. Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale beziehe sich nur auf "einzelne Formulierungen in unserer Kommunikation und nicht auf unseren Service insgesamt."

Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2020 (dpa).