Hindernis nicht gemeldet
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei der Angeklagten vor, 2005 bei Ausschachtungsarbeiten für den Bau einer neuen U-Bahn-Linie auf ein Hindernis gestoßen zu sein, das sie nicht beseitigen konnten. Sie hätten dies jedoch nicht gemeldet, sondern einfach weitergemacht. Im Schatten dieses Hindernisses sei dann eine Erdplombe entstanden, die am Unglückstag schlagartig nachgegeben habe. Dadurch seien binnen kürzester Zeit große Mengen Sand, Kies und Wasser ins Innere der Baugrube abgeflossen. Dem Stadtarchiv wurde buchstäblich der Boden entzogen. Bei den fünf anderen Angeklagten handelt es sich um "Personen mit Prüfungs- und Überwachungsaufgaben". Sie sollen die Herstellung der unterirdischen Wände nicht mit der gebotenen Sorgfalt kontrolliert haben.
Baufirmen verweisen auf hydraulischen Grundbruch
Die beteiligten Baufirmen, die in der Arbeitsgemeinschaft ARGE organisiert sind, sehen das anders. Nach ihrer Darstellung ist die wahrscheinlichste Erklärung für den Einsturz ein sogenannter hydraulischer Grundbruch. Dabei kommt es durch einströmendes Grundwasser zu einer plötzlichen Bodenbewegung unter der Erde.
95% der Bestände geborgen
Immer wieder musste sich die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren fragen lassen, warum ihre Anklage denn so lange auf sich warten lasse. Ihre Antwort: Die Aufklärung der Unglücksursache sei hochkompliziert. Bevor überhaupt mit den Untersuchungen begonnen werden konnte, mussten zunächst die verschütteten Archivalien aus dem Loch geholt werden. 30 Regalkilometer Dokumente lagen – durchnässt und teils in kleine Stückchen zerfetzt – irgendwo in der Grube. Am Ende gelang es, 95% der Bestände zu bergen. Vor einigen Wochen wurde an anderer Stelle der Grundstein für einen Neubau des Stadtarchivs gelegt, 2020 soll es fertig sein.
Nähere Untersuchung erst seit 2014 möglich
Erst als alle Archivalien aus der Grube geborgen waren, wurde mit Millionenaufwand ein Besichtigungsschacht in das Loch gebaut, um die Wände zu stabilisieren. Immer wieder gab es Verzögerungen. Erst 2014 konnten Spezialtaucher und andere Experten anfangen, die teils im Grundwasser stehenden Tunnelwände zentimeterweise zu inspizieren.
Schaden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro
Die Stadtverwaltung beziffert den durch den Einsturz entstandenen Schaden auf 1,2 Milliarden Euro. Wer dafür haften muss, wird in einem Zivilprozess entschieden - zu erwarten ist ein Gutachterstreit durch mehrere Instanzen. Neben der Staatsanwaltschaft haben auch das Landgericht und die Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen Gutachter beauftragt. Ein möglicher Anspruch verjährt nach 30 Jahren.
Zeitdruck bei strafrechtlicher Aufarbeitung
Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung herrscht dagegen mehr Zeitdruck: Wenn das Landgericht Köln nicht bis zum 02.03.2019 – zum Ende der Zehnjahresfrist – ein Urteil gesprochen hat, verjährt das Ganze. Dann bliebe die strafrechtliche Schuldfrage für immer ungeklärt. Falls die nun erhobene Anklage zugelassen wird, könnte der Prozess nach Einschätzung aus Justizkreisen Ende dieses Jahres beginnen.