Gesetz verlangt Einhaltung bestimmter Löschfristen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt seit dem 01.01.2018. Es setzt bestimmte Löschfristen bei strafbaren Inhalten wie etwa Volksverhetzung. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Für schwerer zu beurteilende Fälle gilt eine Frist von sieben Tagen. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder in Millionenhöhe.
FDP und Grüne halten Zahlen des Bundesamts für wenig aussagekräftig
FDP und Grüne halten die Zahlen des Bundesamts für wenig aussagekräftig. Der FDP-Digitalpolitiker Manuel Höferlin sagte der Zeitung: “Die geringe Anzahl an Beschwerden könnte auch darauf hindeuten, dass die Nutzer sich selbst zensieren. Das Gesetz würde damit sozusagen zu einem Overblocking in den Köpfen führen.“ Auch für den Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz taugt der Befund des Bundesamts nicht als Indikator für das Funktionieren des Gesetzes. “Vielmehr zeigen die Zahlen, dass auch die Implementierung der Meldewege bis heute stark verbesserungsfähig ist, auch hier müsste man dringend nachjustieren und klarere Vorgaben machen.“
SPD-Netzpolitikerin: Geringe Anzahl an Beschwerden belegt Wirksamkeit des Gesetzes
SPD-Netzpolitikerin Saskia Esken (SPD) wertete die geringe Anzahl an Beschwerden dagegen als Beleg für die Wirksamkeit des Gesetzes, denn “die Unternehmen haben Strukturen aufgebaut, um mit Hinweisen auf potenziell strafbare Inhalte regelmäßig und verantwortungsvoll umzugehen.“