Staatliche Informationen waren falsch
Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein, hieß es. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen. Dort habe die Medienstelle noch am späten Nachmittag des 05.03.2020 verbreitet, dass sich an Corona erkrankte Urlauber aus Island nach ersten Erkenntnissen bei der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten. Dabei sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass bei zwei Infizierten die ersten Symptome bereits in Ischgl aufgetreten seien.
Republik Österreich haftet dafür grundsätzlich
Damit sei wissentlich eine Information erfolgt, die nicht den aktuellen Stand der Erhebungen wiedergegeben habe, hieß es vom OLG. Darin liege "eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information", wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe. Das OLG verwies an die erste Instanz zurück und ließ außerdem wegen der grundsätzlichen Rechtsfragen eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof zu.
Klägerseite erfreut
Die Klägerseite reagierte erfreut. "Das Erstgericht muss die Amtshaftungsklagen nun fundiert prüfen. Wir vertrauen daher darauf, dass die Republik Österreich den Geschädigten von Ischgl letztlich Schadenersatz leisten wird", sagte Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV). Der VSV vertritt die Interessen von rund 100 Klägern, die bisher alle in erster Instanz gescheitert waren. Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Tausende Touristen sollen nicht zuletzt aufgrund der teils chaotischen Zustände bei ihrer Abreise das Virus in Teilen Europa verbreitet haben.