Die Beendigung der Mitgliedschaft beim Weltstrafgericht durch die Philippinen hat keine Folgen für die vorläufigen Ermittlungen gegen das Land. Die Anklage werde ihre Untersuchung "unabhängig und unparteiisch" fortführen, teilte das Gericht am 20.03.2018 in Den Haag mit.
Todeskommandos im Kampf gegen Drogen
Die Anklage hatte im Februar vorläufige Ermittlungen gegen die Philippinen gestartet. Thema sind Tötungen beim Feldzug des Landes gegen Drogenkriminalität. Der philippinische Präsident Rodrigo Duterte hatte daraufhin den Rückzug seines Landes aus dem Weltstrafgericht erklärt. In dem "War on Drugs“ sollen seit Dutertes Amtsantritt Ende Juni 2016 mehrere Tausend Menschen von Todeskommandos getötet worden sein.
Zuständigkeit bleibt trotz Austritt bestehen
Die Voruntersuchung sei noch kein offizielles Ermittlungsverfahren, betonte das Gericht. Dazu brauche die Anklage einen richterlichen Beschluss. Nach dem Grundlagenvertrag bleibt der Strafgerichtshof auch nach dem Austritt zuständig für Verbrechen, die in der Zeit begangen worden sind, in der die Philippinen Vertragsstaat waren.
Redaktion beck-aktuell, 22. März 2018 (dpa).
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Koster, Statut des Weltstrafgerichtshofs in Kraft: Justitia contra Supermacht – oder: das freie Spiel der Kräfte?, ZVglRWiss 2002, 257
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