Nach dem Freispruch des früheren Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, hat die Anklage des Weltstrafgerichts die Freilassung des Politikers vorerst verhindert. Richter der Berufungskammer ordneten am 18.01.2019 in Den Haag an, dass Gbagbo vorerst in Haft bleiben müsse. Sie setzten eine neue Anhörung über die Freilassung für den 01.02.2019 an.
Freispruch aus Mangel an Beweisen
Der 73-jährige Ex-Präsident und ein früherer Minister waren überraschend noch vor Ende des Prozesses freigesprochen worden. Nach Ansicht der Richter reichten die Beweise der Anklage für Verbrechen gegen die Menschlichkeit für eine Verurteilung nicht aus.
Anklage erhebt Einspruch gegen sofortige Freilassung
Die Richter hatten auch die sofortige Freilassung angeordnet. Doch die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofes erhob dagegen Einspruch. Sie befürchtet, dass Gbagbo zu einem möglichen Berufungsverfahren gegen den Freispruch nicht mehr erscheinen werde.
Welle der Gewalt nach Präsidentenwahl 2010
Nach der Präsidentenwahl von 2010 hatte Gbagbo seine Niederlage nicht anerkannt. Bei der folgenden Welle von Gewalt waren rund 3.000 Menschen getötet worden. Der Prozess gegen Gbagob hatte 2016 begonnen. Er ist seit 2011 in Haft.
IStGH, Entscheidung vom 18.01.2019
Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2019 (dpa).
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