Die autoritäre Regierung von Venezuelas Präsident Nicolás Maduro hat unter anderem bei ihrem Vorgehen gegen die Opposition in dem Land mindestens seit April 2017 "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen, die in die Zuständigkeit des Weltstrafgerichts fallen. Dies geht aus einem Zwischenbericht der damaligen Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, hervor, der im Juni abgeschlossen und nun veröffentlicht wurde.
Inhaftierungen, Folter und Vergewaltigungen
Bensouda nennt in dem Bericht etwa Inhaftierungen und andere schwerwiegende Formen des Freiheitsentzugs, Folter, Vergewaltigung und andere sexuelle Gewalt sowie die Verfolgung einer Gruppe aus politischen Gründen. Die venezolanischen Behörden seien nicht gewillt, in solchen Fällen zu ermitteln oder zu urteilen, heißt es in dem Bericht weiter. Zudem fehlten dem Justizsystem Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. "Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs unterstreicht, was wir seit Jahren anprangern", schrieb Julio Borges, der Außenbeauftragte der Regierungsgegner rund um den selbsternannten Interimspräsidenten Juan Guaidó, am Donnerstag auf Twitter.
Venezuela weist Anschuldigungen zurück
Venezuela wies die Darstellung der ehemaligen Chefanklägerin des Weltstrafgerichts als "wertlose Anschuldigungen" zurück. Diese habe auf unverantwortliche Weise die Kooperation der Generalstaatsanwaltschaft ignoriert, schrieb der venezolanische Generalstaatsanwalt Tarek William Saab am Donnerstag auf Twitter. "Wir arbeiten nun zur Ergänzung eng mit dem neuen Chefankläger zusammen." Bensoudas Nachfolger Karim Khan muss nun entscheiden, ob er ein offizielles Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
Redaktion beck-aktuell, 13. August 2021 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Hernández, The Constitutional Chamber and the Erosion of Democracy in Venezuela, ZaöRV 2020, 913
Aust, Die Anerkennung von Regierungen: Völkerrechtliche Grundlagen und Grenzen im Lichte des Falls Venezuela, ZaöRV 2020, 73
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