Das Weltstrafgericht hat Südafrika scharf gerügt, weil es den sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir 2015 nicht festgenommen und ausgeliefert hat. Der Präsident werde wegen Völkermordes gesucht und genieße keine diplomatische Immunität, urteilten die Richter des Internationalen Strafgerichtshofes am 06.07.2017 in Den Haag. Südafrika hatte al-Baschir bei einem Besuch in dem Land 2015 nicht festgenommen. Dazu wäre es aber nach dem Grundlagenvertrag des Weltstrafgerichtes verpflichtet gewesen.
Auch südafrikanische Gerichte verurteilten Verstoß
Südafrika hatte erklärt, dass es 2015 Gastland des Gipfels der Afrikanischen Union war und daher den teilnehmenden Staatschefs Immunität garantieren musste. Das aber ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter lehnten es allerdings ab, Südafrika für diesen Verstoß vor den UN-Sicherheitsrat zu bringen. Das fördere nicht die Zusammenarbeit mit dem Vertragsstaat. Als positiv werteten sie, dass auch südafrikanische Gerichte die Unterlassung des Staates verurteilt
hatten.
Vorwurf gegen al-Baschir: Völkermord in Darfur
Der Präsident des Sudan konnte trotz internationaler Haftbefehle von
2009 und 2010 häufiger ungehindert afrikanische Länder besuchen.
Er wird unter anderem des Völkermordes in Darfur beschuldigt. Seit Ausbruch des Konflikts in Darfur 2003 wurden schätzungsweise 300.000 Menschen getötet.
IStGH, Keine Angabe vom 06.07.2017
Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Südafrika leitet Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.05.2013, becklink 2004723
Gericht: Südafrika hätte Sudans Präsidenten Al-Baschir festnehmen müssen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.03.2016, becklink 2002731