IStGH: “War on Drugs“ keine legitime Strafverfolgung
Die Anklage hatte im Juni die richterliche Zustimmung beantragt, um zu mutmaßlichen Verbrechen beim staatlichen “War on Drugs“ vom 01.11.2011 und 16.03.2019 zu ermitteln. Nach Auffassung des Gerichts kann es um Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehen. Die Richter betonten, dass der “War on Drugs“ (Krieg gegen Drogen) nach bisher vorliegenden Fakten nicht als “legitime Strafverfolgung“ angesehen werden könne. Die Tötungen seien weder legitim noch erschienen sie “Auswüchse eines legitimen Einsatzes“ zu sein. Die vorliegenden Dokumente deuteten vielmehr darauf hin, dass es “um eine breite und systematische Attacke gegen die Zivilbevölkerung“ gehe. Nach Angaben der Anklage des Weltstrafgerichtes haben Mitglieder der Nationalen Polizei möglicherweise Zehntausende Menschen getötet. Wann erste Haftbefehle ausgestellt werden und dann ein Prozess eröffnet werden kann, ist unklar.
Mehrere Tausend Menschen von Todeskommandos getötet
Nach Ankündigung der Untersuchungen der Ankläger hatte der philippinische Präsident Rodrigo Duterte den Rückzug seines Landes aus dem IStGH-Statut erklärt. Der trat am 17.03.2019 in Kraft. Doch nach dem Grundlagenvertrag bleibt der Strafgerichtshof auch danach zuständig für Verbrechen, die in der Zeit begangen wurden, in der die Philippinen Vertragsstaat waren. Bei dem Anti-Drogen-Krieg sollen seit Dutertes Amtsantritt Ende Juni 2016 mehrere Tausend Menschen von Todeskommandos getötet worden sein. Duterte hatte bei seiner Wahl ein hartes Vorgehen gegen Drogenkriminelle angekündigt. Er begründete dies unter anderem damit, dass Drogen Menschenleben zerstörten. Drogenschmugglern drohte Duterte mit dem Tod, und er ermunterte Strafermittler, Verdächtige besser zu erschießen, als sich selbst in Lebensgefahr zu bringen.
Manila reagiert gelassen
Die philippinische Regierung reagierte gelassen auf die Ankündigung des Internationalen Strafgerichtshofs. Wie der Anwalt von Präsident Rodrigo Duterte, Salvado Panelo, am 16.09.2021 mitteilte, habe der Gerichtshof in Den Haag keine Jurisdiktion über den Inselstaat. Weder störe die Entscheidung des Gerichts den Präsidenten noch beunruhige sie ihn. “Wir sind durchaus selbst in der Lage und willens, die zu verfolgen, die ihre Macht missbrauchen und Verbrechen gegen die Bürger begehen.“