Der Internationale Strafgerichtshof hat Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Afghanistan abgelehnt. Eine Untersuchung würde der Gerechtigkeit zurzeit nicht dienen, teilte das Gericht am 12.04.2019 in Den Haag mit. Von einem Ermittlungsverfahren wären auch US-Bürger betroffen gewesen.
US-Militärs und CIA-Mitglieder beschuldigt
Im November 2017 hatte die Chefanklägerin Fatou Bensouda ein Ermittlungsverfahren beantragt. Dabei ging es um mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afghanistan seit 2003. Beschuldigt wurden auch US-Soldaten und Mitglieder des US-Geheimdienstes CIA.
Aussicht auf Erfolg gering
Das Gericht erklärte, dass die Basis für Ermittlungen zwar ausreichend sei. Es sei aber seither zu viel Zeit verstrichen, und es gebe kaum Aussicht auf eine Kooperation Afghanistans. Die Aussichten für erfolgreiche Ermittlungen seien daher sehr gering.
USA entzogen Chefanklägerin Visum
Wegen des drohenden Verfahrens hatte die Regierung von US-Präsident Donald Trump Mitarbeitern und Richtern des Weltstrafgerichts mit Sanktionen gedroht. Erst kürzlich war der Chefanklägerin Bensouda das Visum für die USA entzogen worden.
Trump kritisiert IStGH als "unrechtmäßig"
Trump begrüßte die Entscheidung per schriftlicher Mitteilung und sprach von einem "großen internationalen Sieg". Zugleich erneuerte er seine Grundsatzkritik an dem Strafgerichtshof und bezeichnete diesen als unrechtmäßig. Trump warnte, die USA würden schnell und energisch auf alle Versuche reagieren, Amerikaner, Israelis oder Verbündete zum Ziel strafrechtlicher Verfolgung zu machen.
Redaktion beck-aktuell, 15. April 2019 (dpa).
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