Der internationale Strafgerichtshof hat den früheren kongolesischen Politiker Jean-Pierre Bemba (55) vom Vorwurf schwerer Kriegsverbrechen freigesprochen. Die Berufungsinstanz des Gerichts in Den Haag erklärte am 08.06.2018 Bembas Verurteilung vom März 2016 zu 18 Jahren Haft wegen Kriegsverbrechen für ungültig. Bemba hatte Berufung gegen seine Verurteilung durch das Weltstrafgericht wegen Mordes, Vergewaltigung als Mittel des Krieges und Plünderungen eingelegt.
Förmliche Anklage fehlte
Mit drei gegen zwei Richterstimmen entschied die Berufungsinstanz jetzt, Bemba sei wegen Verbrechen verurteilt worden, deretwegen er nicht förmlich angeklagt worden sei. Zudem sei es nicht richtig, dass er bestimmte Verbrechen hätte verhindern können.
Wegen anderer Tat noch in Haft
Bemba war Kommandeur der sogenannten Kongolesischen Befreiungsbewegung (MLC) und war im ersten Urteil für die Verbrechen der von ihm geführten Miliz im Kongo und in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik verantwortlich gemacht worden. Er wurde trotz des Freispruchs nicht sofort freigelassen, weil er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen unerlaubter Beeinflussung von Zeugen absitzt.
Redaktion beck-aktuell, 11. Juni 2018 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Weltstrafgericht verlängert Haft für Kongos Ex-Vizepräsidenten Bemba, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.03.2017, becklink 2006150
Weltstrafgericht: Kongos Ex-Vizepräsident Bemba ließ Zeugen bestechen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.10.2016, becklink 2004692
Weltstrafgericht: 18 Jahre Gefängnis für Kongos Ex-Vizepräsidenten Bemba, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.06.2016, becklink 2003640
Internationaler Strafgerichtshof spricht Vize-Präsidenten des Kongo schuldig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.03.2016, becklink 2002801