Weltstrafgericht ebnet Weg für Verfahren aus Palästina

Der Internationale Strafgerichtshof hat den Weg für Ermittlungsverfahren zu möglichen Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten freigemacht. Das Gericht erklärte sich am 05.02.2021 auch zuständig für die von Israel seit 1967 besetzten Gebiete wie das Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem und dem Gazastreifen. Die Richter betonten jedoch, dass mit dieser Entscheidung keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Grenzen gemacht werde.

Kritik aus Israel, Palästinenser zufrieden

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu kritisierte den Beschluss. Das Gericht habe einmal mehr bewiesen, dass es eine politische und keine juristische Einrichtung sei, teilte das Büro des Regierungschefs mit. Es ignoriere die wahren Kriegsverbrechen und habe mit der Entscheidung das Recht von Demokratien verletzt, sich gegen Terrorismus zu wehren. Israel erkennt den Strafgerichtshof nicht an. Die Palästinenser zeigten sich mit dem Gerichtsbeschluss hingegen zufrieden.

Chefanklägerin wird Entscheidung prüfen

Chefanklägerin Fatou Bensouda begrüßte die Entscheidung ebenfalls. Sie werde sie gründlich prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden, erklärte sie am Wochenende in Den Haag. Bensouda hatte im Dezember 2019 erklärt, dass Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien. Sie hatte zunächst aber eine richterliche Entscheidung über die Zuständigkeit angefordert. Mögliche Ermittlungsverfahren können sich sowohl gegen israelische Staatsbürger wie etwa Offiziere richten als auch gegen Palästinenser. Die Richter hatten in ihrem Urteil darauf hingewiesen, dass es nach Ansicht der Anklage den begründeten Verdacht für Verbrechen gibt, begangen von "Mitgliedern der israelischen Armee, israelischen Behörden, Hamas und palästinensischen bewaffneten Gruppen".

Palästina als Vertragsstaat umstritten

Palästina ist seit 2015 Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes. Damit ist das Gericht auch für Verbrechen zuständig, die dort begangen wurden. Mehrere Staaten, Organisationen und internationale Rechtsexperten hatten in dem Rechtsstreit Stellung bezogen. Deutschland hatte erklärt, dass Palästina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat sei. Daher fehle die Grundlage für eine Zuständigkeit des Gerichtes.

Redaktion beck-aktuell, 9. Februar 2021 (dpa).