Keine strafmildernden Umstände
Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofes bestätigten damit am Dienstag in Den Haag das Urteil der ersten Instanz von 2019. "Angesichts der Schwere der Verbrechen und des Ausmaßes" erkannten die Richter keine strafmildernden Umstände an. Das Urteil ist endgültig. Noch nicht entschieden ist, in welchem Land Ntaganda seine Strafe verbüßen wird.
Kampf um rohstoffreiches Gebiet
Ntaganda hatte als Kommandant die Rebellengruppe "Patriotische Kräfte" 2002 und 2003 in der nördlichen Provinz Ituri zu grausamsten Verbrechen angetrieben, aber auch persönlich gemordet. Die Rebellen gehörten dem Volksstamm der Hema an und kämpften um die Vorherrschaft in dem rohstoffreichen Gebiet. Dabei griffen sie den Lendu-Stamm an. Dörfer wurden zerstört, die Bevölkerung in die Flucht getrieben, ermordet, Gliedmaßen wurden abgehackt. Kinder unter 15 Jahren waren zum Kriegsdienst gezwungen und Mädchen sexuell versklavt worden.
Ntaganda: "Bin ein Revolutionär, kein Verbrecher"
Ntaganda hatte sich 2013 nach sieben Jahren auf der Flucht selbst gestellt. Er hatte stets seine Unschuld beteuert. "Ich bin ein Revolutionär, kein Verbrecher", hatte er dem Gericht gesagt. Jetzt verfolgte er der Verkündung des Urteils äußerlich unbewegt, das Gesicht halb von einer Schutzmaske bedeckt.