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Ein Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hat ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Gericht am Dienstag an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, gilt die Entscheidung allerdings nur für diesen Einzelfall.
AG bejaht Kindeswohlgefährdung
Geklagt hatten die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften als gegeben an.
Auch AG Weimar entschied gegen Maskenpflicht
Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin "gravierende verfahrensrechtliche Zweifel" an der Entscheidung angemeldet. Die AfD im bayerischen Landtag forderte hingegen die Staatsregierung in München auf, die Verordnungen zu ändern, weil sich diese "längst als unsinnig und schädlich erwiesen" hätten.
AG Weilheim, Beschluss vom 13.04.2021 - 2 F 192/21
Redaktion beck-aktuell, 14. April 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
AG Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, BeckRS 2021, 6770
VG Köln, Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule, BeckRS 2021, 5045
VG Berlin, Anspruch auf Zugang zu Bildungseinrichtungen, BeckRS 2021, 3968
Aus dem Nachrichtenarchiv
NRV kritisiert Entscheidung des AG Weimar gegen Maskenpflicht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.04.2021, becklink 2019448
Trotz Beschluss des
AG Weimar: Maskenpflicht in Thüringer Schulen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.04.2021, becklink 2019442
Maskenpflicht an Grundschulen in NRW bestätigt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.03.2021,
becklink 2019133