Wehrdienstreform, Rentenpaket, Asylrecht: Bundesrat winkt Reformen durch

Kurz vor den Feiertagen hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung 2025 einige heiß diskutierte Gesetzespakete durchgewunken. Neben den neuen Musterungs-Vorschriften und der Haltelinie für die Rente ging es auch um strengere Asylregelungen und E-Scooter.

In seiner Sitzung am Freitag passierten kurz vor Jahresende noch einmal mehrere wichtige Gesetze den Bundesrat, mit denen die Bundesregierung in diesem Jahr heftig gerungen hat. Sie haben damit die letzte parlamentarische Hürde genommen und warten auf Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD).

Bestätigt wurde u.a. das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes, das Regierung und Bundestag bis zuletzt in Atem gehalten hatte. Danach sollen künftig alle 18-jährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen Fragebogen zu Motivation und Eignung erhalten. Männer müssen diesen ausfüllen, für Frauen ist das freiwillig. Zusätzlich müssen alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, bei Volljährigkeit zur Musterung antreten.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten bis 2035 von derzeit rund 184.000 auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen. Hinzu kommen sollen noch einmal 200.000 Reservistinnen und Reservisten. Eine Wehrpflicht geht damit nicht einher, die Regierung setzt vielmehr auf Anreize wie eine höhere Vergütung oder einen Zuschuss für den Führerschein. Das Gesetz kann nun im Bundespräsidialamt ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt dann zum überwiegenden Teil zum 1. Januar in Kraft.

Rentenpaket nimmt Hürde im Bundesrat

Zudem hat der Bundesrat das Rentenpaket bestätigt, mit dem u.a. die umstrittene Haltelinie für das Rentenniveau bestätigt wird. Diese galt bisher nur bis dieses Jahr, bleibt nun aber bis 2031 auf Höhe von 48%. Bei dieser Größe
wird eine Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gesetzt. Mit Bundesmitteln werden die Renten jährlich so angepasst, dass das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter die Haltelinie sinkt. Das kostet ab 2029 zunächst jährlich Summen von 3,6 Milliarden Euro bis zu elf Milliarden Euro 2031, aber auch danach zweistellige
Milliardenbeträge. Das Rentenniveau sinkt dann zwar ab 2032, aber von einem höheren Niveau aus. Die Niveaustabilisierung war der SPD besonders wichtig. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) betonte im Bundesrat, es sei "ein Kern des Sozialstaats", dass sich Arbeit lohnen müsse.

Auch das CSU-Projekt Mütterrente – eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der
Rentenberechnung – ist im Paket enthalten, ebenso die Aktivrente, bei der zum einen das Verbot von befristeter Weiterbeschäftigung ohne Sachgrund über das Rentenalter hinaus wegfällt, zum anderen Rentnerinnen und Rentner in einer Beschäftigung 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen dürfen.

Pflichtbeistand bei Abschiebung fällt wieder weg

Neuerungen gibt es auch im Asylrecht, wo die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten neu geregelt wird. Das "Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam", passierte am Freitag den Bundesrat, nachdem ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses keinen Erfolg gehabt hatte. Es sieht u.a. vor, dass die Bundesregierung künftig für internationalen Schutz einen Herkunftsstaat per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates als sicher bestimmen kann. Sichere Herkunftsstaaten sind Länder, bei denen i.d.R. davon ausgegangen werden kann, dass keine Verfolgung, Folter oder willkürlicher Gewalt zu befürchten sind. Menschen aus diesen Herkunftsländern müssen dann belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – bei einer Rückkehr dennoch Verfolgung droht. 

Dem Gesetz fällt – wie der Name schon erkennen lässt – auch eine erst 2024 geschaffene Regelung zum Opfer, wonach bei Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam den Betroffenen ein Anwalt oder eine Anwältin beigeordnet werden muss. Dieser Pflichtbeistand entfällt künftig.

Neue Rechte und Pflichten für E-Scooter

Schließlich hat der Bundesrat auch Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt, die vornehmlich E-Scooter betreffen. Diese sollen demnach weitgehend mit dem Radverkehr gleichgestellt werden. Etwa dürfen Fahrerinnen und Fahrer dann künftig den Grünpfeil für den Radverkehr oder Gehwege, Fußgängerzonen oder Sonderfahrstreifen mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" nutzen.

Doch es gibt nicht nur neue Rechte, sondern auch Pflichten: Die Verordnung erhöht etwa die Bußgelder für typische Delikte, wie das Fahren zu zweit, das Fahren auf Gehwegen sowie das behindernde oder gefährdende Parken auf Gehwegen. Die Roller müssen künftig zudem verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein.

Außerdem sollen Kommunen künftig selbst entscheiden können, ob und wo die Scooter im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen. Die zuständigen Behörden können Vermietern das Anbieten von Sharing-Scootern nur unter bestimmten Maßgaben zu erlauben, etwa ausgewiesene Abstellflächen.

Unter den über 30 am Freitag bestätigten Gesetzen fanden sich zudem auch Steuerentlastungen für Gastwirte und Pendlerinnen, eine Entlastung bei Agrardiesel und Stromsteuer, sowie ein Verbot von Verbot von Lachgas und K.o-Tropfen.

Redaktion beck-aktuell, mam, 19. Dezember 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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