Wehrdienst per Los: Der Mensch, zum Objekt staatlicher Beliebigkeit degradiert
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Die SPD ist nicht begeistert, die Opposition schäumt. Den Fraktionschef der Linken erinnert die Idee, Wehrpflichtige notfalls auszulosen, gar an den Roman "Die Tribute von Panem", in dem Menschen zu den "Hungerspielen" ausgelost werden. Auch für Michael Ottl geht die Idee hart an die Menschenwürde.

Es sah aus, als sei man sich einig, jedenfalls in Grundzügen: Nach übereinstimmenden Medienberichten hatten die Verhandlungsteams von Union und SPD ein überarbeitetes Konzept für den künftigen Wehrdienst ausgehandelt. Kern der von der Union in die Pläne eingefügten Änderungen ist offenbar, dass ein Teil der Rekrutierung über ein Zufallsverfahren – also per Los – erfolgen soll.

Doch nachdem der überarbeitete Gesetzentwurf aus dem Verteidigungsministerium den Fraktionen vorgestellt wurde, gibt es innerhalb der SPD-Fraktion weiterhin kritische Stimmen gegenüber den vorgesehenen Änderungen. Die Grundsatzeinigung auf Eckpunkte, wie sie zuvor aus beiden Fraktionen bezeichnet worden war, war offenbar keine, eine für die Vorstellung der Ergebnisse angesetzte Pressekonferenz wurde am Dienstagabend kurzfristig abgesagt, seitdem geht es zwischen den Fraktionen scharf hin und her.

Dreistufiges Wehrdienstmodell nach dänischem Vorbild vorgesehen

Nach Angaben aus Koalitionskreisen planen Union und SPD ein dreistufiges Verfahren zur Einführung eines neuen Wehrdienstmodells, das sich am dänischen System orientiert. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.

Im ersten Schritt sollen demnach alle männlichen Angehörigen eines Jahrgangs verpflichtet werden, einen Fragebogen zum Wehrdienst auszufüllen. Dabei können sie sich freiwillig für einen mindestens sechsmonatigen Dienst melden.

Bleibt die Zahl der Freiwilligen unter dem festgelegten Bedarf, soll im zweiten Schritt ein Losverfahren zum Einsatz kommen. Die ausgelosten Personen sollen anschließend gezielt angesprochen und zur freiwilligen Teilnahme bewegt werden.

Führt auch dieses Vorgehen nicht zum gewünschten Ergebnis, wäre in einem dritten Schritt ein Beschluss des Bundestages erforderlich, um die noch fehlenden Rekruten zwangsweise einzuziehen.

Massive Kritik aus der Opposition

Aus den Reihen der Opposition wurde das geplante Wehrdienstmodell scharf kritisiert. Vertreterinnen und Vertreter der Grünen bezeichneten den Vorschlag als "völlig undurchdacht", Franktionschefin Katharina Dröge nannte die geplante Lotterie "willkürlich" und ein "total bürokratisches Verfahren". Auch aus der AfD kam deutliche Ablehnung.

Der Fraktionschef der Linken, Sören Pellmann, kritisierte die Pläne ebenfalls und zog einen drastischen Vergleich: Das Konzept erinnere ihn an den Roman "Die Tribute von Panem", in dem Menschen per Los zu den sogenannten Hungerspielen bestimmt würden.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann wies rechtliche Bedenken gegen ein solches Losverfahren zurück. Nach einem von der Union in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des Bonner Verfassungsrechtlers und ehemaligen BVerfG-Richters Udo di Fabio sei die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar.

Der Mensch, zum Objekt staatlicher Beliebigkeit degradiert

So drastisch der Vergleich von Linken-Fraktionschef Pellmann auf den ersten Blick auch erscheinen mag, verwundern kann er bei näherer Betrachtung nicht. Auch Studierende verschiedener Fachrichtungen zeigen sich als potenziell betroffene junge Menschen entsetzt über den Vorschlag eines Losverfahrens. Tatsächlich erinnert diese Vorgehensweise stark an dystopische Szenarien und degradiert in verfassungsrechtlicher Hinsicht den Menschen zum bloßen Objekt staatlicher Beliebigkeit.

Jedenfalls würde ein solches Verfahren erhebliche grundrechtliche Fragen aufwerfen. Es steht in einem Spannungsverhältnis zu der durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde sowie dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Die zufällige Bestimmung über einen Eingriff von erheblicher Tragweite in die persönliche Freiheit lässt sich kaum mit dem Grundsatz der individuellen Verantwortlichkeit des Staates gegenüber dem Bürger vereinbaren. Ob ein Losverfahren den Anforderungen an eine verhältnismäßige, am Gemeinwohl orientierte Wehrpflicht genügt, daran darf man erhebliche Zweifel haben.

Statt auf Zufall und Zwang zu setzen, sollte die Bundesregierung freiwillige und gemeinwohlorientierte Dienste — etwa im sozialen oder ökologischen Bereich — stärken; verfassungsrechtlich und gesellschaftspolitisch betrachtet.

Der Autor Dr. Michael Ottl, LL.M. ist Hauptamtsleiter der Gemeinde Vaterstetten und Lehrbeauftragter an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf.

Michael Ottl, 15. Oktober 2025.

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