Eilrechtsschutz gewährt
Dagegen hatten sich zwei Spielervermittler und eine Spielervermittler-GmbH gewandt mit der Begründung, dass die am 09.01.2023 teilweise in Kraft getretenen Regelungen sowohl nach europäischen Vorgaben als auch deutschem Recht wettbewerbswidrig seien und dem Kartellverbot unterlägen. Die 8. Zivilkammer folgte dieser Argumentation und gab den Eilanträgen vollumfänglich statt. Die Beschlüsse der FIFA und die zu erwartende Umsetzung durch den DFB seien geeignet, den Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen. Damit liege ein Verstoß gegen das Kartellverbot vor, urteilten die Richter. Es werde überdies eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarktes bezweckt.
Ziel: Mehr Kontrolle und Transparenz
Die FIFA hatte im vergangenen Oktober die neuen Regeln verabschiedet, die am 01.10.2023 vollständig in Kraft treten. Diese begrenzen unter anderem die Einnahmen der Spielerberater auf maximal 10% der Ablösesumme. Überdies soll verhindert werden, dass Berater bei einem Transfer sowohl den aufnehmenden als auch den abgebenden Club vertreten. Der Weltverband will mit den Regeln für mehr Kontrolle und größere Transparenz auf dem Transfermarkt sorgen.
Hohe Summen für Spielertransfers
Im Geschäft mit Spielertransfers werden jedes Jahr hohe Summen gezahlt. In der Bundesliga gaben die Clubs nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Geschäftsjahr 2021 zwischen 32,78 Millionen Euro (Borussia Dortmund) und 878.000 Euro (VfL Bochum) für Vermittlerdienste aus. Im internationalen Transfergeschäft waren es 2022 laut FIFA insgesamt rund 586 Millionen Euro.