Wegen Corona-Krise: Bundesfamilienministerin passt Elterngeld-Regelung an

Wegen der Corona-Pandemie kann eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten: So können Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind und dringend benötigt werden, die geplante Elternzeit nicht nehmen. Werdende Eltern wiederum befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit und die dadurch bedingten geringeren Einkommen. Ein Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zur Anpassung beim Elterngeld soll Abhilfe schaffen.

Eckpunkte des Gesetzentwurfs

Laut Gesetzentwurf sollen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen (z.B. als Ärzte, Polizisten, Pflegekräfte) arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die aktuelle Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes. Ferner soll der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Außerdem sollen laut Gesetzentwurf während des Bezugs von Elterngeld Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Giffey: Elterngeld krisenfest gestalten

"Mit der Anpassung machen wir Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung in der Corona-Zeit krisenfest“, stellte die Bundesfamilienministerin klar. Die Regelung ermögliche Eltern mit systemrelevanter Tätigkeit, die Zeit mit ihren Kindern nach Bewältigung der Krise nachzuholen. Es werde zudem verhindert, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen. Damit werde die wirtschaftliche Stabilität von Familien auch in der Zeit der Krise sichergestellt. Die jetzt vorgestellten Anpassungen wurden am 22.04.2020 in den Bundestag eingebracht. Die Regelungen gelten - wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen - rückwirkend ab dem 01.03.2020.

Redaktion beck-aktuell, 23. April 2020.