Corona-Krise: EU-Kommission will Befristeten Beihilferahmen verlängern und anpassen

Die Europäische Kommission will Unternehmen in der Corona-Krise helfen. Sie schlägt vor, den "Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen" zur Stützung der Wirtschaft infolge der Pandemie bis zum 30.06.2021 zu verlängern und außerdem seinen Geltungsbereich anzupassen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.

Verlängerung des Beihilferahmens

Nach dem Entwurf der Kommission sollen die derzeit geltenden Bestimmungen des Befristeten Rahmens (auch jene für Liquiditätshilfen) mit denselben Obergrenzen um sechs Monate bis zum 30.06.2021 verlängert werden. Ziel sei es, den Mitgliedstaaten insbesondere auch dann, wenn der Befristete Rahmen bisher noch nicht vollständig genutzt werden konnte oder musste, die Möglichkeit zu geben, Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen. Gleichzeitig soll der faire Wettbewerb geschützt werden, so die Kommission.

Ausweitung des Anwendungsbereichs

Des weiteren soll der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens ausgeweitet werden, um der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit und den Bedürfnissen der Unternehmen mit hohen Umsatzeinbußen Rechnung zu tragen, indem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, einen Beitrag zu den nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen zu leisten. Diese Unterstützung soll laut Kommission verhindern, dass sich die Kapitalausstattung der Unternehmen verschlechtert. Sie soll den Unternehmen die Fortführung des Betriebs ermöglichen und eine solide Grundlage für die Erholung von der Krise verschaffen.

Anpassung der Voraussetzungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen

Ferner sollen die Voraussetzungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen auf der Grundlage des Befristeten Rahmens angepasst werden, und zwar insbesondere die Voraussetzungen für den Ausstieg des Staates aus Unternehmen, an denen er bereits vor der Rekapitalisierung einen Anteil gehalten hat. Nach den vorgeschlagenen Änderungen könnte der Staat auf der Grundlage einer unabhängigen Bewertung aus solchen Beteiligungen aussteigen, wobei die Vorkehrungen zur Wahrung des wirksamen Wettbewerbs im Binnenmarkt aufrechterhalten würden.

Auswirkungen der Krise noch immer spürbar

Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen. Der Befristete Rahmen habe in den vergangenen sieben Monate potenzielle staatliche Unterstützungsmaßnahmen im Gesamtumfang von fast drei Billionen Euro für die am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen ermöglicht. Die Auswirkungen der Krise blieben aber noch einige Zeit zu spüren, begründet die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager den Vorstoß der Kommission.

Zahlreiche Anpassungen in den letzten Monaten

Der Befristete Rahmen ist bereits drei Mal geändert worden. Mit der ersten Änderung im April 2020 wurden mehr Möglichkeiten eingeführt, um die Erforschung, Erprobung und Herstellung von Produkten zur Bekämpfung von COVID-19 zu fördern, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft weiter zu stützen. Im Mai 2020 nahm die Kommission eine zweite Änderung an, mit der der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmen auf die Gewährung von Rekapitalisierungen und nachrangigem Fremdkapital ausgeweitet wurde. Ende Juni 2020 wurde der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmen erneut ausgedehnt, um kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-ups stärker zu unterstützen und Anreize für private Investitionen zu schaffen. Der Befristete Rahmen sollte ursprünglich am 31.12.2020 auslaufen.

Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2020.