Kritik am Gesetzentwurf als bloße Symbolik
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von der Verfolgung der Entnahme noch genießbarer Lebensmittel aus Abfallcontainern von Supermärkten als Diebstahl abgesehen werden soll. Professor Mohamad El-Ghazi von der Universität Trier kritisierte, dass die vorgeschlagene Regelung strafrechtssystematisch inkonsistenter Weise die materielle Strafbarkeit bestehen lasse und zu weit gefasst sei. Andere Experten wiesen darauf hin, dass insbesondere wegen der fortbestehenden Pflicht, beim Containern regelmäßig neben Diebstahl weitere Delikte zu verfolgen, die Ermittlungsbehörden und Strafgerichte nicht entlasten würden. Der Gesetzentwurf sei deshalb bloße Symbolik.
Experten: Wir müssen bei der Verschwendung von Lebensmitteln ansetzen
Der Deutsche Anwaltverein verteidigte den Entwurf dem Grunde nach, wies aber darauf hin, dass die Entkriminalisierung des Containers das Problem der Lebensmittelverschwendung in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung allein nicht lösen könne, solange weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen fehlten. “Es gelte der Satz, dass Sozialpolitik die beste und wirksamste Kriminalpolitik ist.“ Aus den Reihen der Experten wurde teilweise bereits die Einordnung von Lebensmitteln als Abfall kritisiert. Sozialwidrig sei das Widmen von Lebensmitteln zu Abfällen, und nicht umgekehrt das Retten von Lebensmitteln, sagte der Leipziger Rechtsanwalt Max Malkus. Eine Ernährungsexpertin der Umweltschutzorganisation WWF Deutschland forderte, die Bundesregierung müsse die Überschussproduktion und Verschwendung schon von Anfang und entlang der gesamten Lieferkette durch einen gesetzlichen Rahmen verhindern.