Weg für Reform der betrieblichen Altersversorgung frei

Der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales hat der Reform der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. Wie der parlamentarische Pressedienst berichtete, bestätigte er in seiner Sitzung vom 31.05.2017 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11286) der Bundesregierung in der vom Ausschuss geänderten Fassung.

Weitere Verbreitung der Betriebsrente bezweckt

Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in kleineren und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden. So ist unter anderem geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 Euro nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst werden. Neu ist auch, dass Arbeitgeber künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge abgeben müssen. Allerdings sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15% des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart. Für Neuverträge soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten.

SPD: Sicherheit trotz Verzichts auf Garantien

Die Koalitionsfraktionen lobten die Änderungen als "Paradigmenwechsel" und "Quantensprung" im deutschen Sozialrecht und zeigten sich optimistisch, dass das Ziel, die Betriebsrente in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern zu verbreiten, damit erreicht werde. Die SPD-Fraktion hob hervor, dass der Verzicht auf Garantien keinen Verzicht auf Sicherheit bedeute. Auch die "Zielrente" sei eine kalkulierbare Größe. Die Union betonte, es werde ein Modell eingeführt, mit dem die eingezahlten Beiträge flexibler angelegt werden könnten. Existierende Betriebsrenten-Modelle mit einer Garantie-Rente würden aber mit dem Gesetz keinesfalls abgeschafft, so die Union.

Opposition moniert Verzicht auf Garantie-Rente

Kritik kam von der Opposition. So monierte die Linke, dass die Arbeitgeber bei dem Modell der Entgeltumwandlung 20% Sozialbeiträge sparen würden. Der verpflichtende Zuschuss von 15% sei also zu gering. Außerdem sei die reine Beitragszusage ein System, bei dem man nicht wisse, "was hinten rauskommt", so Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Reform als Versuch, das weiter sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rente abzufedern. Insofern sei die Betriebsrente keineswegs mehr eine Ergänzung, sondern durchaus ein Ersatz der Lücken in der gesetzlichen Rente. Der Verzicht auf eine Garantie-Rente und das Verschieben des Kapitalmarktrisikos auf die Arbeitnehmer könnten bedeuten, dass am Ende weniger rauskommt. Gerade für Geringverdiener sei dies aber nicht akzeptabel, so die Grünen.

Weitere Gesetzesvorhaben verabschiedet

Der Ausschuss stimmte außerdem noch einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abschluss der Rentenüberleitung (BT-Drs. 18/11923) in der vom Ausschuss geänderten Fassung zu sowie einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente (BT-Drs. 18/11926).

Redaktion beck-aktuell, 31. Mai 2017.

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