Die Bundesregierung setzt damit das im März 2023 von der EU-Kommission vorgelegte Temporary Crisis and Transition Frameworks in nationales Recht um.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, hat die EU-Kommission die deutsche Regelung auch bereits beihilferechtlich genehmigt. Deutschland sei damit eines der ersten EU-Länder, das den neuen Beihilferahmen der EU-Kommission umsetze.
Weitere beihilferechtliche Notifizierungen entbehrlich
Förderprogramme von Bund oder Bundesländern, die die Voraussetzungen der Bundesregelung einhalten, müssen laut Ministerium ihrerseits nicht mehr beihilferechtlich bei der EU-Kommission notifiziert werden. Auch Projekte, die auf der Basis dieser Förderrichtlinien Zuwendungen von Bund oder Bundesländer erhalten, benötigten keine weiteren Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Das spare viel Zeit und baue Bürokratie ab, so das Ministerium.