Der Beschluss ist unanfechtbar, der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten ist damit beendet. Allerdings kann der Westdeutsche Rundfunk wegen der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit noch vor das BVerfG ziehen.
Ursprünglich hatte der verantwortliche Sender zur "Wahlarena 2024 Europa" Vertreter von SPD, CDU, B90/Grüne, FDP, AfD und Linken eingeladen. Begründung zur Auswahl: Es seien Vertreter der Parteien eingeladen, die im aktuellen Europäischen Parlament mit relevanter Stärke vertreten sind. Das VG Köln hatte darin in der Vorinstanz kein Problem gesehen. Die Beschwerde der Wagenknecht-Partei war jetzt in Münster erfolgreich (Beschluss vom 05.06.2024 – 13 B 494/24, unanfechtbar).
Zur Begründung teilte das OVG mit: Die Partei könne wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Chancengleichheit für die politischen Parteien die Teilnahme an der Sendung beanspruchen. Das vom WDR mitgeteilte Konzept der Sendung rechtfertige die Nichtberücksichtigung nicht. Zwar könnte sich der WDR im Rahmen seiner grundrechtlich geschützten redaktionellen Freiheit für ausschließlich oder schwerpunktmäßig Rückblicke auf die vergangene Wahlperiode entscheiden. Damit verbunden könne auch die Begrenzung auf die Parteien sein, die derzeit im Parlament vertreten sind.
Ähnliche Wahlchancen wie FDP und Die Linke
Allerdings sei nicht davon auszugehen, dass bei dem gewählten Format, bei dem Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden, nicht auch Fragen zur Zukunft gestellt werden. Außerdem sei nicht zu erkennen, dass die Wagenknecht-Partei im Vergleich zur FDP und zu den Linken "hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Bedeutung einen derart großen Abstand aufweist, der ihren Ausschluss von der Sendung rechtfertigen könnte", so das OVG. Seit Februar 2024 bewege sich die Antragstellerin in einem Umfragekorridor von 4 bis 7%. Damit würden dem Bündnis zum Teil bessere Wahlchancen attestiert als etwa den Parteien FDP und Die Linke.
Schließlich könnten durch eine Einladung der Partei die kollidierende Rundfunkfreiheit des WDR und ihr Recht auf Chancengleichheit in Ausgleich gebracht werden. Die Teilnahme eines Vertreters der Wagenknecht-Partei zwinge den WDR nicht dazu, von seinem redaktionellen Sendungskonzept in der zu erwartenden Umsetzung (erheblich) abzuweichen. Zum einen sei weder dargelegt noch sonst festzustellen, dass bei dem gewählten Format eines "Townhall Meetings" die Gesamtzahl der möglichen Gäste zwingend auf sieben begrenzt sein müsse. Zum anderen sei davon auszugehen, dass nicht auf retrospektive Elemente in der Sendung verzichtet werden müsse, wenn der WDR hieran in redaktioneller Freiheit festhalten möchte.