Teilweiser Nichtausgleich von Überhangmandaten, teilweise Verrechnung mit Listenmandaten
Nach dem Willen der Koalition soll zur "Verminderung der Bundestagsvergrößerung" mit dem "Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen" und ein weiterer Aufwuchs "auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern" vermieden werden. Dabei soll der erste Zuteilungsschritt so modifiziert werden, "dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt". Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen, und ziehen nach geltendem Wahlrecht Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich.
Ab 2024 nur noch 280 Wahlkreise
Ferner sieht die Vorlage von Union und SPD vor, die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 01.01.2024 - also nach der nächsten Bundestagswahl - von 299 auf künftig 280 zu reduzieren. Zudem soll der Bundestag dem Koalitionsentwurf zufolge "unverzüglich" die Einsetzung einer Reformkommission beschließen, "die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet". Dabei soll sie sich laut Vorlage auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und "Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen". Ihre Ergebnisse soll sie spätestens Mitte 2023 vorlegen.
Gegenvorschlag der AfD sieht “qualifizierte Wahlkreiskandidaten“ vor
Die AfD-Fraktion zielt mit ihrem Gesetzentwurf (BT-Drs.:19/22894) darauf, die Zahl der Abgeordneten regelmäßig auf die gesetzlich vorgesehene Sollgröße von 598 zu begrenzen. Dazu sollen die Direktmandate in den unverändert bestehenbleibenden 299 Wahlkreisen in jedem Bundesland jeweils so vergeben werden, dass keine Überhangmandate mehr entstehen. Danach würden mit der Erststimme künftig nicht mehr unmittelbar Bundestagsabgeordnete, sondern sogenannte "qualifizierte Wahlkreiskandidaten" gewählt. Erringen diese Kandidaten einer Partei mehr Mandate, als ihrer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, soll eine Rangfolge unter ihnen nach ihrem prozentualen Stimmergebnis aufgestellt werden. Beginnend mit dem höchsten Ergebnis, werden ihnen dann der Vorlage zufolge "Mandate bis zur Erreichung der Sitzzahl zugeteilt, die der betreffenden Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht".
FDP/Linke/Grüne: Weniger Wahlkreise, höhere Gesamtsitzzahl
Nach dem gemeinsamen Gesetzentwurf der FDP-, der Linken- und der Grünen-Fraktion (BT-Drs.:19/14672) soll die Zahl der Überhangmandate "und somit auch die Zahl der durch sie erforderlich werdenden Ausgleichsmandate" deutlich reduziert werden. Um die Entstehung von Überhangmandaten möglichst zu vermeiden, soll das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten nach dem Willen der drei Fraktionen zugunsten der Listenmandate auf etwa 60 zu 40 verändert werden. Dazu soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 verringert, die Gesamtsitzzahl dagegen von 598 auf 630 erhöht werden. Zudem soll dem Gesetzentwurf zufolge "eine Vorabverteilung von Sitzen auf die Parteien in den Ländern" entfallen, da auch dieses sogenannte Sitzkontingentverfahren "zu unnötigem Ausgleichbedarf für andere Parteien" führe.