AfD monierte Sitzverteilung im Landtag
Die AfD-Fraktion hatte die Sitzverteilung und damit die bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Landtag angezweifelt. CDU und Grüne regieren im Landtag mit nur einer Stimme Mehrheit. Aus Sicht der AfD müsste der Landtag statt der bestehenden 137 Mandate einen Sitz mehr haben. Ein zusätzliches Mandat hätte große politische Folgen, denn es würde zwischen der schwarz-grünen Landesregierung und der Opposition ein Patt entstehen.
AfD kündigt Gang zum Staatsgerichtshof an
Der AfD-Abgeordnete Klaus Gagel kündigte nach der Entscheidung an, in der Sache so bald wie möglich vor den Staatsgerichtshof zu ziehen. Er bekräftigte die Einschätzung seiner Fraktion, dass der Landeswahlleiter mit der Berechnung der Mandatsverteilung das Wahlrecht verletzt habe.
Wahlprüfungsgericht ist parlamentarisches Organ
Das Wahlprüfungsgericht besteht aus fünf Mitgliedern und ist kein echtes Gericht, sondern ein parlamentarisches Wahlprüfungsorgan. Neben den Parlamentarischen Geschäftsführern von CDU, Grünen und SPD, Holger Bellino, Jürgen Frömmrich und Günter Rudolph, gehören dem Gremium auch zwei Richter an: die Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt und des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Roman Poseck und Dirk Schönstädt. Das Gremium prüft, ob es bei einer Landtagswahl zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Nach der Wahl am 28.10.2018 waren insgesamt 15 Einsprüche erhoben worden. Außerdem wurde von Amts wegen geprüft, ob die Abstimmung gültig ist.